
Mordversuchsprozess: Mit Messer auf Opfer eingestochen
Am Landesgericht Klagenfurt hat am Mittwoch ein Prozess wegen versuchten Mordes gegen einen 40-jährigen türkischen Staatsbürger begonnen. Der Angeklagte bestreitet eine Tötungsabsicht gehabt zu haben.
Der Mann hatte im vergangenen Sommer seinem Kontrahenten auf offener Straße mehrere Messerstiche versetzt, das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt. Der Prozess war für den gesamten Mittwoch über anberaumt.
Zu der Tat war es am Abend des 8. Juli 2024 in Villach gekommen. Der Angeklagte war beschuldigt worden, eine Frau vergewaltigt zu haben. Die Frau habe deshalb einen Bekannten gebeten, den 40-Jährigen zur Rede zu stellen, dieser nahm einen weiteren Bekannten mit. Während die Frau im Stiegenhaus wartete, gingen die beiden Männer zur Wohnungstür des 40-Jährigen, läuteten an und sagten, dass er die Frau in Ruhe lassen sollte – daraufhin verließen sie das Wohnhaus.
Unterschiedliche Angaben
Danach kam es zur Bluttat: Der Angeklagte wollte laut eigenen Angaben gleich danach zu seinem Auto gehen, als er vor dem Haus wieder auf die beiden Männer und die Frau traf. Danach gingen die Angaben, was passiert sein soll, auseinander. Der Angeklagte erklärte, er habe sich nur verteidigen wollen, das Messer, mit dem er die Stiche ausgeführt hatte, habe er nicht mitgebracht – der Verteidiger des Mannes brachte die Möglichkeit ins Spiel, dass das spätere Opfer dieses am Beginn der Auseinandersetzung in der Hand gehabt haben könnte.
Fest steht allerdings, dass die Verletzungen, die das Opfer erlitten hatte, schwer waren: Zwei Stiche gingen in die Schulter, einer in den Oberbauch. Die Folge waren starker Blutverlust und akute Lebensgefahr. Der Angeklagte flüchtete nach der Tat, vergrub die Tatwaffe auf einer Baustelle und stellte sich erst am nächsten Tag der Polizei. Er übernehme die Verantwortung für die schweren Verletzungen, habe das Opfer aber auf keinen Fall töten wollen, sagte der Mann in seiner Einvernahme aus.
Das Verfahren wegen Vergewaltigung wurde übrigens mangels ausreichender Tatbestandsfeststellung eingestellt. Laut dem Angeklagten hatte er mit der Frau eine Beziehung geführt. Die Verhandlung wurde mit der ausführlichen Einvernahme des 40-Jährigen gestartet. Außerdem waren einige Zeugen geladen – auch zwei Passanten, die nur zufällig am Tatort vorbeigekommen waren. (APA/red)
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