Der Streit um das Mullah-Zentrum in der Richard-Neutra-Gasse spitzt sich weiter zu. Nach jüngsten Vorfällen und wachsendem politischen Druck rückt nun sogar eine mögliche Schließung in den Fokus. Besonders brisant: Laut Bezirksvorstehung dürfte es an diesem Standort gar kein Gebetshaus geben – der Betrieb läuft dennoch weiter. Die Heute berichtete.

„Moschee dürfte es gar nicht geben“

Bezirksvorsteher Georg Papai (SPÖ) spricht sich klar für ein Ende des Zentrums aus. „Es ist eine Willensbekundung, dass die Moschee geschlossen wird“, erklärte er gegenüber der Heute. Der Standort im Gewerbegebiet sei dafür nicht vorgesehen. Eigentlich dürfte es die Moschee in der Richard-Neutra-Gasse gar nicht geben.

Auch die Entstehung des Projekts wirft Fragen auf. „Wenn ein fremdes Land ein Grundstück in Österreich kaufen will, braucht es die Zustimmung des Außenministeriums. Dass die Islamische Republik Iran das Grundstück seinerzeit kaufen konnte, war nur durch die Zustimmung der damaligen Außenministerin Karin Kneissl möglich“, so Papai.

Verein nutzt rechtliche Grauzone

Der Betreiberverein fand jedoch einen Weg, die Nutzung dennoch zu ermöglichen. Anstelle eines Gebetshauses wurde ein „Seminar- und Workshop-Gewerbe“ angemeldet.

Laut Angaben finden tatsächlich Seminare und Übungen für Gläubige statt. Dadurch wird ein Einschreiten der Behörden kompliziert. „Es ist sehr schwer, das zu widerlegen“, erklärt Papai. Gerade diese Konstruktion sorgt jedoch für Kritik, da sie eine klare Abgrenzung zwischen religiöser Nutzung und gewerblicher Anmeldung erschwert.

Vorwürfe und politische Reaktionen

Der Fall erhält durch jüngste Vorfälle und Vorwürfe rund um das Zentrum zusätzliche Brisanz. „Abgesehen von der jüngsten Gewaltorgie vor dem Zentrum liegen uns Informationen vor, dass hier nicht nur extremistische, sondern auch antisemitische und homophobe Botschaften verbreitet werden. So etwas hat in unserem Bezirk keinen Platz“, so Papai gegenüber Heute.

Auch auf Bundesebene wird reagiert: Der Nationalrat beschäftigt sich derzeit mit einer Änderung des Vereinsgesetzes, um ähnliche Konstruktionen künftig zu verhindern.