Tatsächlich wächst die Liste der erfassten Schusswaffen und -teile kontinuierlich. Der Grund liegt jedoch vor allem in neuen gesetzlichen Regelungen. Erst 2012 wurde mit dem Zentralen Waffenregister überhaupt eine bundesweite Erfassung eingeführt. Zuvor waren viele Waffen – insbesondere Jagdgewehre und Flinten – gar nicht registrierungspflichtig und befanden sich oft über Generationen hinweg im privaten Besitz.

Waffen wurden nachträglich registriert

Mit der Umsetzung von EU-Vorgaben im Jahr 2019 sowie weiteren Gesetzesänderungen wurde das Register schrittweise erweitert. Seit 2025 müssen auch einzelne Waffenteile wie Gehäuse oder Griffstücke gemeldet werden. Dadurch steigt die Zahl der Einträge deutlich, ohne dass automatisch mehr funktionstüchtige Waffen im Umlauf sind.

Hinzu kommt eine Regelung, die viele genutzt haben, um bisher nicht gemeldete Waffen nachträglich zu registrieren. Alte Bestände werden dadurch sichtbar, die zuvor in keiner Statistik aufschienen.

Ein weiterer Faktor: Schusswaffen haben eine sehr lange Lebensdauer. Sie bleiben oft jahrzehntelang im Umlauf und verschwinden nicht so schnell aus den Aufzeichnungen.