
Nach 16 Jahren Protest: Bürgerinitiative erringt ersten Etappensieg gegen Steinbruch
Nach einem endlosen Tauziehen hat die Bezirkshauptmannschaft St. Veit eine Entscheidung getroffen: Der geplante Neupersteinbruch in der Gemeinde Kappel am Krappfeld darf nicht errichtet werden. Nach 16 Jahren Protest und unzähligen Verfahren hat die Bürgerinitiative „Nein zum Neupersteinbruch!“ erstmals einen offiziellen Etappensieg errungen.

Die Behörde stützte ihren ablehnenden Bescheid auf mehrere Gründe. „Als Begründung wurde die Raumordnung, das angrenzende Natura-2000-Gebiet, und auch der vermehrt aufkommende Lkw-Verkehr, der dem Entwicklungskonzept der Gemeinden nicht entsprechen würde, genannt“, erklärte Christoph Gruber von der Bürgerinitiative der Kleinen Zeitung.
Die Nähe des geplanten Steinbruchs – nur 40 Meter vom Europaschutzgebiet Mannsberg-Boden entfernt – war ein zentraler Kritikpunkt. Bereits jetzt ist die Region durch bestehende Abbauflächen und eine Schottergrube stark belastet.
14.000 Lkw-Fahrten pro Jahr befürchtet
Ein weiteres Argument gegen das Vorhaben: der drohende Schwerverkehr. „Durch die Errichtung des Steinbruchs hätten wir rund 14.000 Lkw-Fahrten pro Jahr in unserer Gemeinde. Ebenso haben wir zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die auch bestätigen, dass sich dieses Projekt negativ auf unsere Region auswirken würde. In der Hinsicht auf die Natur und auf die Tiere“, ergänzte Gerald Seiler, Obmann der Bürgerinitiative. In den Widerstand seien bislang rund 50.000 Euro an privaten Mitteln geflossen.
Früher Protest – friedlich, aber beharrlich
Der Verhandlungstermin im Fuchspalast von St. Veit wurde von einer Protestkundgebung begleitet. Bereits um 8 Uhr früh versammelten sich etwa 30 Demonstranten mit Transparenten, auf denen unter anderem zu lesen war: „Passering sagt nein zum Neupersteinbruch“.
Nächste Runde vor Gericht?
Ganz ausgestanden ist der Konflikt allerdings noch nicht. Das Unternehmen Dolomit Eberstein Neuper GmbH will das Ergebnis nicht hinnehmen. Der Vorstand wird wohl Einspruch erheben. Geschäftsführer Josef Pacher kündigte bereits vor Bekanntgabe des negativen Bescheids im Gespräch mit der Kleinen Zeitung an: „Damit wird die Entscheidung wieder beim Landesverwaltungsgericht liegen.“
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