Brisanter Fall aus Deutschland: Eine ursprünglich als Mann zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilte Person ist nach einer offiziellen Änderung des Geschlechtseintrags in ein Frauengefängnis verlegt worden, wie die deutsche Tageszeitung Welt berichtet. Möglich wurde dies durch das deutsche Selbstbestimmungsgesetz.

Wie das Thüringer Justizministerium bestätigte, wurde die Verlegung auf Grundlage einer einstweiligen Anordnung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Erfurt durchgeführt. Nach Angaben des Ministeriums handelt es sich um den ersten derartigen Fall in Thüringen.

Nach Informationen der Thüringer Allgemeinen wurde der nun in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz verlegte Mann wegen sexuellen Missbrauchs zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verlegung erfolgte vergangene Woche.

Justizministerin fordert Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes

Der Fall sorgt nun für politische Debatten. Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) fordert eine Nachschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes.

„Gerade im Justizvollzug zeigen sich die praktischen Probleme des Gesetzes. Hier geht es um den Schutz von Mitgefangenen und um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats“, erklärte Meißner. Ziel sei es, eine „offensichtliche Missbrauchslücke“ im Gesetz zu schließen.

Fall erinnert an Marla Svenja Liebich

Bereits zuvor hatte der Fall des Rechtsextremisten Marla Svenja Liebich bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Obwohl Liebich nach einer Änderung des Geschlechtseintrags offiziell als Frau gilt, wird die Haftstrafe nach Medienberichten nicht in einem Frauengefängnis verbüßt.

Nach der Auslieferung aus Tschechien war Liebich zunächst in die Frauenhaftanstalt Chemnitz gebracht worden, wurde jedoch noch am selben Tag in die Justizvollzugsanstalt Zeithain verlegt.

Der Rechtsextremist war 2023 – damals noch unter dem Vornamen Sven – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt worden.