Nach dem Messer-Terror in Villach, bei dem ein 14-jähriger Bursch starb, gerät nun jener Syrer (41) ins Visier der Justiz, der den Angreifer mit seinem Auto stoppte. Ohne zu zögern steuerte er seinen Wagen gezielt gegen den Täter und verhinderte somit Schlimmeres. Nun wird der „Held von Villach“ jedoch wegen Körperverletzung strafrechtlich überprüft. Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegenüber dem „Standard“.

Grund dafür ist die gesetzliche Lage: Körperverletzung ist ein Offizialdelikt, weshalb die Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, Ermittlungen einzuleiten. Eine Anklage gilt jedoch als unwahrscheinlich. Der Sprecher der Behörde erklärte, dass der Fall „wohl auf Nothilfe hinauslaufen“ werde – eine gesetzliche Regelung, die Handlungen zur Abwehr akuter Gefahr rechtfertigen kann.