Eigentlich hätte die Entscheidung erst im August fallen sollen. Der ORF-Stiftungsrat hat die Wahl für die nächste fünfjährige Amtsperiode des Generaldirektors überraschend auf den 11. Juni vorverlegt. Auslöser ist die derzeitige Ausnahmesituation im ORF, die viele Stiftungsräte zu einem raschen Handeln bewegt hat. Parallel dazu wurde Ingrid Thurnher mit klarer Mehrheit zur Übergangschefin bis Ende 2026 gewählt.
Vorverlegte Wahl: ORF will rasch Klarheit schaffen
Die ursprünglich für den 11. August angesetzte Wahl wurde um zwei Monate vorverlegt. Für diesen Schritt setzten sich sowohl Räte aus dem ÖVP-„Freundeskreis“ als auch FPÖ-nahe Mitglieder ein.
Ihre Begründung: Die aktuelle Lage im ORF sei außergewöhnlich und verlange schnelle Entscheidungen. Es brauche rasch Klarheit darüber, wer den Sender künftig führen soll. Die Ausschreibung für den Spitzenposten soll in rund einer Woche erfolgen. Ob sich Ingrid Thurnher selbst für die langfristige Position bewirbt, ist derzeit noch offen.
Thurnher klar gewählt – aber nicht einstimmig
Unmittelbar vor dieser richtungsweisenden Entscheidung wurde Thurnher mit deutlicher Mehrheit zur Generaldirektorin bis Ende 2026 gewählt. 31 von 35 Stiftungsräten stimmten für sie. Allerdings gab es auch Gegenstimmen: Die von der FPÖ entsandten Mitglieder Peter Westenthaler und Christoph Urtz sowie Thomas Prantner verweigerten ihre Zustimmung. Alexander Zach nahm nicht an der Abstimmung teil.
Thurnher zeigte sich nach der Wahl zufrieden: „Ich freue mich sehr, dass das Votum so klar ausgegangen ist.“ Gleichzeitig kündigte sie einen konsequenten Kurs an, um das Vertrauen in den ORF wieder zu stärken. Ihr Motto lautet: „Transparenz mit Konsequenz“. Dabei stellte sie auch klar: „Nicht alles, was ich tun werde, wird alle freuen.“
Causa Weißmann verstärkt den Zeitdruck
Ein zentraler Grund für die beschleunigte Entscheidung sind die Turbulenzen rund um Ex-ORF-Chef Roland Weißmann. Noch vor der Wahl beschäftigte sich der Stiftungsrat intensiv mit diesem Fall.
Weißmann war nach Vorwürfen der sexuellen Belästigung zurückgetreten, bestreitet diese jedoch und will rechtlich gegen seine Kündigung vorgehen. Zudem fordert er Ansprüche in Höhe von knapp vier Millionen Euro.
Eine Compliance-Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass keine strafrechtlich relevante sexuelle Belästigung vorliegt. Der externe Anwalt Christopher Schrank erklärte dazu: „Uns hat sich auch der Eindruck ergeben, dass der Austausch für keine der beiden Seiten unerwünscht war.“
Die Kündigung wurde dennoch damit begründet, dass Führungskräfte bereits den Anschein unangemessenen Verhaltens vermeiden müssten.
Forderung nach mehr Transparenz
Die Debatte um den Fall Weißmann hat den Druck auf den ORF weiter erhöht. In der Sitzung wurde daher gefordert, umfassende Einsicht in relevante Berichte zu gewähren.
FPÖ-Stiftungsrat Peter Westenthaler sprach von einer „Schlacht der Rechtsanwälte” und bezeichnete die Präsentation der Compliance-Abteilung als „sehr umfassend und nachvollziehbar”. Gleichzeitig deutete er an, dass der Bericht über die bisher öffentlich bekannten Inhalte hinausgehe.
Schließlich beantragte eine Mehrheit der Stiftungsräte Einsicht in mehrere Untersuchungsberichte. Laut Westenthaler wurde zugesichert, dass diese zur Einsicht vorgelegt werden.

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