Hintergrund ist der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), der im Jahr 2024 gegen Netanjahu erlassen wurde. Israel erkennt die Zuständigkeit des Gerichts jedoch nicht an und weist die Vorwürfe zurück.
Gleichzeitig räumte Mamdani selbst ein, dass unklar sei, welche rechtlichen Möglichkeiten ihm als Bürgermeister überhaupt zur Verfügung stehen. Gegenüber der New York Times erklärte er, er werde sich an die geltende Rechtslage halten und keine eigenen rechtlichen Grundlagen schaffen.
Bereits im Bürgermeisterwahlkampf hatte der Politiker angekündigt, Netanjahu im Falle eines Besuchs in New York festnehmen lassen zu wollen, berichtet Apollo News.
Rechtliche Hürden für eine Festnahme
Nach Einschätzung von Rechtsexperten wäre eine solche Maßnahme kaum umsetzbar. Die Außenpolitik und die Beziehungen zu ausländischen Staaten fallen in den USA in die Zuständigkeit der Bundesregierung. Ein Bürgermeister verfügt grundsätzlich nicht über die Befugnis, auf Grundlage des Völkerrechts die Festnahme eines ausländischen Regierungschefs anzuordnen.
Hinzu kommt, dass die Vereinigten Staaten als Gastgeber der Vereinten Nationen verpflichtet sind, Vertretern der Mitgliedstaaten die Einreise zu Sitzungen der UN zu ermöglichen. Welche rechtlichen Auswirkungen dies im Einzelfall auf internationale Haftbefehle hat, ist komplex und hängt von mehreren Rechtsgrundlagen ab.
Aus Israel kam umgehend scharfe Kritik an Mamdanis Aussagen. Israels UN-Botschafter Danny Danon warf dem Bürgermeister vor, mit seinen Äußerungen politische Spannungen anzuheizen, anstatt sich auf die Herausforderungen in New York zu konzentrieren.
Die Debatte dürfte mit Blick auf die UN-Generalversammlung im September weiter an Bedeutung gewinnen. Ob Benjamin Netanjahu tatsächlich an der Veranstaltung teilnehmen wird, ist derzeit offen.

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