Die geplante Regelung ist Teil des Budgetbegleitgesetzes, das Anfang Juli im Nationalrat beschlossen werden soll. Die Rechtsanwaltskammer warnt vor einer zusätzlichen finanziellen Belastung für Bürgerinnen und Bürger, die ihr Recht vor Gericht suchen, berichtet die Krone.
Zusätzliche Kosten für schriftliche Urteile
Nach den aktuellen Plänen soll für die schriftliche Begründung eines Urteils eine eigene Gebühr eingehoben werden. Wer nach einem Verfahren die schriftliche Entscheidung benötigt, um diese prüfen oder über eine mögliche Berufung entscheiden zu können, müsste dafür künftig zusätzlich zahlen.
Der Präsident der Kärntner Rechtsanwaltskammer, Bernhard Fink, sieht darin einen problematischen Eingriff in den Zugang zum Recht. Die geplante Regelung sei den Rechtsanwälten erst kurzfristig zur Begutachtung vorgelegt worden.
Als Beispiel nennt Fink ein Verfahren mit einem Streitwert von 7.001 Euro. Bereits für das Verfahren erster Instanz würden Gebühren von 974 Euro anfallen. Wer anschließend die schriftliche Urteilsbegründung anfordert, müsste nach dem Entwurf zusätzlich rund 375 Euro bezahlen.
Kritik an möglicher Benachteiligung
Besonders kritisch sehen die Anwälte, dass auch jene Personen zahlen müssten, die nach Prüfung des Urteils letztlich auf eine Berufung verzichten.
Nach Ansicht der Rechtsanwaltskammer würden damit gerade jene benachteiligt, die eine gerichtliche Entscheidung sorgfältig prüfen und sich anschließend gegen weitere Rechtsmittel entscheiden. Die geplante Regelung werfe daher auch verfassungsrechtliche Fragen auf.
Weniger Möglichkeiten für Berufungen
Für Diskussionen sorgt außerdem eine weitere geplante Änderung. Die sogenannte Bagatellgrenze für Berufungen soll auf 3.500 Euro angehoben werden.
Das hätte zur Folge, dass Entscheidungen bis zu diesem Streitwert künftig nur noch eingeschränkt angefochten werden könnten. Verfahrensfehler oder Mängel bei der Beweiswürdigung wären in solchen Fällen nicht mehr automatisch überprüfbar.
Kritiker warnen, dass Beträge in dieser Höhe für viele Menschen keineswegs geringfügig seien. Gerade bei privaten Streitigkeiten oder finanziellen Schwierigkeiten könnten 3.500 Euro eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben. Parallel dazu wird auch über die Zukunft einzelner Gerichtsstandorte diskutiert. Obwohl zweisprachige Bezirksgerichte in Kärnten formal erhalten bleiben sollen, wird über organisatorische Änderungen beraten.
Zudem gibt es Befürchtungen, dass kleinere Bezirksgerichte langfristig vor dem Aus stehen könnten. Besonders das Bezirksgericht Hermagor wird in diesem Zusammenhang immer wieder genannt.
Nach Einschätzung der Rechtsanwaltskammer könnten Gerichtsschließungen nicht nur die regionale Justizversorgung schwächen, sondern auch wirtschaftliche Folgen für Anwaltskanzleien und den gesamten ländlichen Raum haben.
Ob die umstrittenen Änderungen tatsächlich umgesetzt werden, wird sich bei den parlamentarischen Beratungen in den kommenden Wochen zeigen.

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