Nach den Vorgaben sollen Polizisten Verhaltensweisen oder Äußerungen festhalten, die nach Einschätzung der Behörde über eine „legitime“ Diskussion über den Islam hinausgehen. In solchen Fällen kann ein Vorfall als Ereignis im Bereich antisozialen Verhaltens registriert werden.

Hintergrund ist neue Definition

Die Regelung knüpft an eine Definition antimuslimischer Feindseligkeit an, die die britische Labour-Regierung im März vorgestellt hat. Diese umfasst unter anderem pauschale negative Zuschreibungen gegenüber Muslimen oder Menschen, die als Muslime wahrgenommen werden.

Die Regierung betonte damals zugleich, dass Kritik, Diskussionen oder auch Spott über Religionen weiterhin von der Meinungsfreiheit geschützt bleiben sollen.

Die South Wales Police erklärte, ihre Auslegung sei nicht dazu gedacht, legitime Diskussionen oder unterschiedliche Standpunkte einzuschränken. Entsprechende Vorfälle sollen jedoch dokumentiert werden.

Einträge könnten später sichtbar werden

Auch wenn keine Straftat vorliegt, können entsprechende Vorfälle erfasst werden. Kritiker weisen darauf hin, dass solche Einträge bei bestimmten erweiterten Hintergrund- und Zuverlässigkeitsprüfungen später berücksichtigt werden könnten.

Über die Richtlinie berichtete der britische Sender GB News. Dem Bericht zufolge hat die Free Speech Union (FSU) die Polizeibehörde aufgefordert, die Vorgaben zurückzunehmen. Die Organisation befürchtet, dass Bürger aus Angst vor einer polizeilichen Erfassung auf die offene Äußerung religiöser, politischer oder philosophischer Ansichten verzichten könnten.

Schreiben an Polizeibehörde

In einem Schreiben an die South Wales Police kritisiert die FSU insbesondere, dass einzelne Beamte beurteilen müssten, welche Äußerungen noch als legitime Meinungsäußerung gelten und welche als feindselig einzustufen sind.

Die Polizeibehörde bestätigte den Eingang des Schreibens. Der Vorgang sei derzeit noch anhängig.