"Ninja-Pass für die Ferien": Das gilt ab Freitag!
Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (43) und Bildungsminister Martin Polaschek (56) präsentierten den “Ninja-Pass für die Ferien”. Der Schul-Test-Pass wird jetzt auch auf die schulfreie Zeit erweitert.
Der Ninja-Pass kommt jetzt auch für die Ferien. Sowohl für österreichische Schüler, als auch für schulpflichtige Gäste aus dem Ausland, soll der Test-Ausweis gelten. Die Tests werden in der Schule gemacht. Der Pass gilt als Zutritts-Nachweis für alle Bereiche, wo für Kinder und Jugendliche die Vorlage eines negativen Testergebnisses verlangt wird.
Ferien-Ninja-Pass bringt den Schülern zwei Bonustage
Damit der Ferien-Ninja-Pass einem 2-G-Nachweis gleichgestellt wird müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
-) Von Tag 1 bis Tag 5 muss stets ein gültiger negativer Testnachweis vorliegen
-) mindestens 2 Tests davon müssen PCR-Tests sein
-) ein gültiger Lichtbildausweis muss mitgeführt werden
Durch die Durchführung dieses regelmäßigen Testrhythmus ist der Holiday-Ninja-Pass auch am Tag 6 und 7 ohne weiteren Testnachweis gültig. Die Schüler erhalten sozusagen zwei “Bonustage“.
In Ausnahmefällen auch Antigen-Test möglich
Kann kein PCR-Test aufgrund einer nicht zeitgerechten Auswertung (länger als 24 Stunden) vorgewiesen werden, ist stattdessen ausnahmsweise der Nachweis eines Antigen-Tests zulässig.
Ninja-Pass gilt ab ersten negativen Test
Der 7-Tages-Rhythmus ist flexibel. Dies bedeutet, dass die Test-Serie an jedem Wochentag begonnen werden kann. Auch der Test für die Einreise nach Österreich kann im Holiday-Ninja-Pass geltend gemacht werden. Gültig ist der Pass ab Vorlage des ersten negativen Testergebnisses. Als schulpflichtig gelten alle Kinder und Jugendlichen, die nach dem Stichtag 31.08.2006 geboren wurden.
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