Es ist der 19. April 2026, als Rainer Schmeltzer (SPD), Vize-Präsident des Landtags in Nordrhein-Westfalen, über seine offizielle Adresse „Rainer.Schmeltzer@landtag.nrw.de“ eine Rundmail an verschiedene Schulen verschickt. Betreff: „Demonstration am 26. April 2026“. Hintergrund seiner Nachricht ist die geplante Gründung eines AfD-Stadtverbandes Lünen in den Räumlichkeiten der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule. Zuvor hatte es bereits politischen und öffentlichen Widerstand gegen die Nutzung der Schule für die AfD-Veranstaltung gegeben. Versuche, die Versammlung beziehungsweise die Nutzung der Räumlichkeiten zu verhindern, blieben allerdings erfolglos, da die Partei als zugelassene politische Vereinigung grundsätzlich Anspruch auf Gleichbehandlung hat.400 Menschen schlossen sich an jenem Tag dem Aufruf des Aktionskreises an, in dem es heißt, die AfD-Tagung sei ein „Affront gegen eine Schule, die sich durch ihre Vielfalt auszeichnet“.

AFD optisch und akustisch empfangen und begleiten

In seiner Mail erklärt Schmeltzer, der „Arbeitskreis“ sei der Meinung gewesen, „am Ort des Geschehens zu demonstrieren und unseren Unmut optisch und akustisch zum Ausdruck zu bringen“. Weiter heißt es, man solle die Teilnehmer der AfD-Veranstaltung „optisch (gerne mit entsprechenden Plakaten) und akustisch (Trillerpfeifen sind ausreichend vorhanden) empfangen und die Veranstaltung begleiten“. Schmeltzer teilt zudem mit, die Demonstration bereits beim Polizeipräsidium Dortmund angemeldet zu haben, und fordert die Empfänger ausdrücklich auf, „diesen Aufruf zur Demo breit zu verteilen“.

Ein höchst brisanter Aufruf

NIUS fragte auch bei Schmeltzer selbst nach: Halten Sie dieses Vorgehen für mit der gebotenen staatlichen Neutralitätspflicht vereinbar? In seiner Antwort erklärt der SPD-Politiker, er habe nicht in seiner Funktion als Vizepräsident gehandelt: „Jegliche Aktivitäten gegen die Gründung des AfD-Stadtverbandes in Lünen sind in meiner Eigenschaft als örtlich zuständiger Landtagsabgeordneter im Rahmen der üblichen Wahlkreisarbeit getätigt worden und gerade nicht in der Funktion des Vizepräsidenten des Landtags. Als frei gewählter Abgeordneter unterliegen meine Aktivitäten keiner staatlichen Neutralitätspflicht. Als Parlamentarier bin ich allein meinem Gewissen verpflichtet.

Schwache Ausrede

Allerdings: Schmeltzer hat den Aufruf nicht etwa über eine private oder eine SPD-Mailadresse verschickt – sondern über eine offizielle Landtagsadresse. Die dienstliche E-Mail dient aber der Erfüllung von amtlichen Aufgaben. Eine Nutzung für Inhalte, die die Neutralität des Parlaments untergraben, die Würde verletzen oder rechtswidrig sind, verstößt gegen diese Pflicht.Durch die Nutzung staatlicher Infrastruktur verschwimmt also die Grenze zwischen parteipolitischer Tätigkeit und Funktion als Landtagsvize. Ein Landtagsvizepräsident ist zwar ein gewählter Abgeordneter – allerdings mit zusätzlichen Amtspflichten. Er unterliegt daher strengeren Anforderungen an Neutralität und Amtswürde als ein „normaler“ Abgeordneter, wenn er die dienstliche Infrastruktur, also zum Beispiel eine E-Mail-Adresse im Format vorname.nachname@landtag.nrw.de nutzt.

Staatliche Institutionen sind im politischen Wettbewerb zu Neutralität verpflichtet

Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, dass staatliche Institutionen im politischen Wettbewerb zu Neutralität verpflichtet sind, beispielsweise im Jahr 2018, als die damalige Bundesbildungsministerin Johanna Wanka über die offizielle Internetseite ihres Ministeriums eine Erklärung unter dem Titel „Rote Karte für die AfD“ veröffentlicht hatte. Das Gericht bewertete dies damals als verfassungswidrig, weil staatliche Ressourcen und Amtsautorität nicht zur parteipolitischen Einflussnahme eingesetzt werden dürfen. Der Fall gilt seither als zentraler Maßstab für die Trennung zwischen zulässiger politischer Meinungsäußerung und unzulässiger Nutzung staatlicher Infrastruktur für parteipolitische Zwecke.

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