Laut Opfer eskalierte ein gemeinsamer Umtrunk im November 2025 völlig. Der Angeklagte soll Adolf Hitler verherrlicht und rechtsextreme Parolen verbreitet haben. Als der 54-Jährige erzählte, dass er Jude sei und acht Angehörige in Auschwitz verloren habe, soll ihn der Mitbewohner als „schwule Judensau“ beschimpft haben. Das Opfer wollte sich daraufhin zurückziehen, hatte aber davor noch mit den Worten: „Du depperte blöde Nazisau“ gekontert. Sekunden später soll der Angeklagte zum Messer gegriffen und zugestochen haben.
Messer blieb im Bauch stecken
„Oida, das tut weh“, schilderte das Opfer vor Gericht den Moment der Attacke. Das 13,4 Zentimeter lange Messer wäre zunächst im Bauch stecken geblieben. Der Angreifer hätte es erst noch tiefer in den Körper des Opfers geschoben. Als es wieder herausgezogen worden wäre, „ist das Blut herausgespritzt“. Dem Angreifer soll der Schwerverletzte noch zugerufen haben: „Ruf die Rettung, sonst kriegst 21 Jahre.“ Tatsächlich drohen zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft bei einem Schuldspruch.
Geistesgegenwärtiger Polizist als Lebensretter
Nur das schnelle Eingreifen eines Polizisten rettete dem Mann offenbar das Leben. Der Beamte drückte die stark blutenden Wunden ab, bis die Rettung eintraf. Der Angeklagte, der schon zu Prozessbeginn geständig war, bestreitet Mordabsicht und spricht von Notwehr. Sein Mitbewohner sei mit einem „irren Blick“ auf ihn losgegangen. „Ich habe ihm in die Augen gesehen und wusste: entweder er oder ich“, erklärte der 42-Jährige vor Gericht.
Hochintelligent - und brandgefährlich
Besonders brisant: Laut psychiatrischem Gutachten, das im Laufe des 2018 gestarteten Verfahrens eingeholt wurde, gilt der Mann trotz schwerer Persönlichkeitsstörung als zurechnungsfähig – und als hochintelligent. Sein IQ liege bei 129. Die Kindheit wäre ein Mix aus Gewalt, Missbrauch und Mobbing gewesen, in Folge hätte der Angeklagte als Einzelgänger seinen Weg bestreiten müssen. Er habe Waffen gehortet, einmal hätte er im Vollrausch seine eigene Wohnung abgefackelt – weil ihn Lärm des Nachbarn gestört habe.
Unterbringung in forensisch-therapeutischem Zentrum?
Gleichzeitig attestierte die Gutachterin eine massive Gewaltbereitschaft. Es sei „sehr wahrscheinlich“, dass der Mann künftig erneut schwere Gewalttaten begehe. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum seien damit erfüllt, erläuterte die Anklägerin zu Beginn der Verhandlung. Diese beantrage sie auch im Falle eines Schuldspruchs.
Waffen, Alkohol und Drogen in betreuter Einrichtung?
Für zusätzliche Empörung sorgte das Opfer, das nach einem Herzinfarkt aus einer Entziehungsanstalt per Video zugeschalten worden war, übrigens mit schweren Vorwürfen gegen die betreute Einrichtung. Weder Alkohol, Drogen noch offen herumliegende Waffen hätten dort jemanden gestört. „Das gehört eigentlich in die Medien“, sagte der 54-Jährige wütend vor Gericht.

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