Diesmal fand er sein Missbrauchs-Opfer im engsten Familienkreis. Mit einem Pferdekopf als Profilbild gab er sich diesmal als zwölfjährige Samira aus. So erschlich er sich via WhatsApp das Vertrauen seiner kleinen Nichte zu erschleichen. Von der er als Onkel natürlich wusste, dass sie Pferde liebt. Schon einmal hatte der vorbestrafte Mann, Kinder im Netzt zu sexuellen Handlungen getrieben. Auch diesmal gelang es ihm, seine 10 jährige Chatpartnerin dazu zu bringen, sich bei geschlechtlichen Handlungen zu filmen. Für seine perversen Taten – besser bekannt als Grooming, benutzte er ein altes IPhone seiner Frau, das er im Hasenstall versteckt hielt. Erst nach elf Tagen entdeckte die Mutter der Zehnjährigen die Chats am Handy des Mädchens.
Als sie ihrer Schwester davon erzählte, gestand deren Mann seine Horrortaten.
Was ist Grooming?
Grooming bezeichnet die gezielte Kontaktaufnahme Erwachsener zu Minderjährigen im Internet mit dem Ziel, ihr Vertrauen für spätere sexuelle Übergriffe zu missbrauchen.
Der 37-Jährige ist Wiederholungstäter
Bei diesem Rückfall wurden alle Grenzen überschritten: „Er hat das Familiengefüge nachhaltig zerstört“, fasst es die Staatsanwältin im Landesgericht Korneuburg (NÖ) zusammen. Bereits 2023 wurde der 37-Jährige in Wien zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt. Auch damals hatte er sich im Netz als Mädchen ausgegeben und geschlechtliche Handlungen seiner minderjährigen Chatpartner verlangt. Besonders abartig: Ein Mädchen hat er damals dazu gebracht, Handlungen an einem zweijährigen Kind vorzunehmen und dies zu filmen.
Das 10jährige Mädchen ist traumatisiert
Im Prozess sagt der Mandant von Anwalt Leonhard Kregcjk: „Ich weiß nicht, was mich da geritten hat. Ich hoffe, sie kann es irgendwann vergessen“, ist der Mann zum schweren sexuellen Missbrauch seiner kleinen Nichte voll geständig. „Nein, sie wird es nicht vergessen, Kinder vergessen so etwas nicht“, kontert die Opfervertreterin. – Neben der durchaus zu geringen Strafe von zwei Jahren Haft wurde der bedingte Teil der Strafe aus 2023 in der Höhe von 16 Monaten ebenfalls widerrufen.

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