Am kommenden Donnerstag, 11. Juni, wählen die 35 Mitglieder des ORF-Stiftungsrats den neuen Generaldirektor beziehungsweise die neue Generaldirektorin ab 2027.

Bevor die eigentliche Wahl stattfindet, werden die Kandidaten am Montagabend in einer öffentlichen Videopräsentation vorgestellt. Die Aufzeichnung wird ab 20.15 Uhr auf ORF III sowie auf ORF ON ausgestrahlt.

Entscheidend werden jedoch die nicht öffentlichen Hearings am Wahltag selbst. Dort müssen die Bewerber ihre Konzepte präsentieren und sich den Fragen der Stiftungsräte stellen.

Für die Teilnahme am Hearing ist die Nominierung durch mindestens ein Mitglied des Stiftungsrats erforderlich. Nach bisherigem Stand wurden Lisa Totzauer, Clemens Pig, Johannes Larcher, Markus Breitenecker, Kathrin Zierhut-Kunz, Eva Schütz und Robert Altenburger nominiert.

Stiftungsratsvorsitzender Heinz Lederer hat Totzauer, Pig, Larcher und Breitenecker auf Grundlage der eingereichten Konzepte vorgeschlagen. Aus Stiftungsratskreisen wurden zudem die Nominierungen von Zierhut-Kunz, Schütz und Altenburger bekannt. Auch die Stiftungsräte Gregor Schütze und Peter Westenthaler bestätigten entsprechende Vorschläge. Eva Schütz wurde dem Vernehmen nach sowohl von Westenthaler als auch von Schütze nominiert. Westenthaler kündigte bereits an, den Bewerbern im Hearing „brenzlige Fragen“ stellen zu wollen.

Transparenzpflicht nach EU-Medienfreiheitsgesetz

Lederer spricht von einem „internationalen Vorzeigeprozess“. Aufgrund des seit Kurzem geltenden Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFG) sei das Auswahlverfahren gemeinsam mit Experten neu gestaltet worden. Ziel sei ein transparentes, offenes und diskriminierungsfreies Bestellungsverfahren.

Neu ist auch, dass jedes Mitglied des Stiftungsrats seine Wahlentscheidung schriftlich begründen muss. Die qualitative Bewertung der Kandidaten wird protokolliert, bleibt jedoch nicht öffentlich. Sollte die Wahl später angefochten werden, können die Unterlagen Gerichten vorgelegt werden.

Einfache Mehrheit entscheidet

Für den Einzug in den ORF-Chefsessel ist eine einfache Mehrheit erforderlich. Erhält im ersten Wahlgang niemand mindestens 18 der 35 Stimmen, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Kandidaten. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Stiftungsratsvorsitzenden den Ausschlag.

Die Wahl erfolgt grundsätzlich geheim in einer Wahlzelle. Die Stimmzettel sind jedoch weiterhin namentlich gekennzeichnet – eine gesetzliche Vorgabe, die Lederer als „Relikt aus der Schüssel-Ära“ bezeichnet und künftig abschaffen möchte.