Die Affäre um den zurückgetretenen ORF-Generaldirektor Roland Weißmann sorgt weiter für massive Turbulenzen. Nachdem dieser rechtliche Schritte gegen den ORF angekündigt hat, schlägt nun auch die betroffene Frau zurück. Sie bekräftigt ihre Vorwürfe und will den Sender sowie Weißmann vor Gericht bringen, obwohl eine interne Untersuchung zu einem anderen Ergebnis kam. Oe24 berichtete.

Frau bleibt bei Vorwürfen

Die betroffene Frau widerspricht der bisherigen Darstellung klar. „Ich wurde sexuell belästigt“, wird sie in einer profil-Veröffentlichung zitiert.

Zwar habe es eine gewisse Nähe gegeben, diese sei jedoch anders zu bewerten: „Freundlich, vielleicht auch vertraut. Eine Form von Nähe, wie sie im beruflichen Kontext entstehen kann.“ Gleichzeitig stellt sie klar: „Es gab zu keinem Zeitpunkt eine Einvernehmlichkeit in sexuell konnotiertem Zusammenhang.“

Compliance-Prüfung kam zu anderem Ergebnis

Erst kürzlich hatte eine von drei Juristen begleitete Compliance-Untersuchung im ORF keine sexuelle Belästigung im strafrechtlichen Sinn oder nach dem Gleichbehandlungsgesetz festgestellt.

Der externe ORF-Anwalt Christopher Schrank hielt dazu fest: „Uns hat sich auch der Eindruck ergeben, dass der Austausch für keine der beiden Seiten unerwünscht war.“

Diese Einschätzung will die Frau nun rechtlich anfechten. Mit Unterstützung von Anwältin Sieglinde Gahleitner werden konkrete Schritte vorbereitet, darunter zunächst ein außergerichtliches Anspruchsschreiben an den ORF und Weißmann. Gefordert werden unter anderem Schutzmaßnahmen und die Sicherstellung, dass keine beruflichen Nachteile entstehen, sowie 25.000 Euro Schadenersatz.

ORF verweist auf rechtliche Grundlage

Interims-Generaldirektorin Ingrid Thurnher betonte die schwierige Situation. „Ich habe großen Respekt davor, dass sich die betroffene Mitarbeiterin in einer für sie offenkundig sehr belastenden Situation erneut öffentlich äußert“, erklärte sie.

Zugleich verweist sie auf die rechtliche Grundlage der bisherigen Entscheidungen: „Diese Prüfung war für mich die maßgebliche Grundlage für das Vorgehen des ORF.“ Sie unterstreicht jedoch auch: Nur weil „eine rechtliche Bewertung zu einem bestimmten Ergebnis kommt, bedeutet das nicht, dass die persönliche Sicht oder das subjektive Erleben einer Betroffenen gering geschätzt wird.“

Jurist widerspricht Bewertung

Für zusätzliche Brisanz sorgt eine andere rechtliche Einschätzung. Anwalt Roland Gerlach sieht sehr wohl eine Grundlage für den Vorwurf der sexuellen Belästigung.

Laut Presse würden Protokolle von Telefonaten und Chats „eindeutig“ in diese Richtung weisen. Kritisch äußert er sich auch zur bisherigen öffentlichen Darstellung und spricht von einer „Meisterleistung in Sachen Litigation-PR“.