Insgesamt sollen Ansprüche in Höhe von fast vier Millionen Euro geltend gemacht werden. „Ich will keine Rache, sondern Gerechtigkeit”, so Weißmann.
Ausgangspunkt der Causa waren die Vorwürfe einer ORF-Mitarbeiterin, die Weißmann im März mit Chats und Bildmaterial an die ORF-Stiftungsratsspitze brachte und unter anderem seinen Rückzug von der ORF-Spitze forderte. Daraufhin wurde Weißmann von Stiftungsratsvorsitzenden Heinz Lederer und dessen Stellvertreter Gregor Schütze mit den Vorwürfen konfrontiert.
„Drucksituation von erheblichem Gewicht"
Die Darstellungen gehen in der Folge auseinander: Während Lederer dementiert, dass Druck auf Weißmann ausgeübt worden sei, damit dieser zurücktritt, sieht Weißmann das ganz anders. Weißmann sieht das ganz anders. „Es wurde eine Drucksituation von erheblichem Gewicht aufgebaut. Vonseiten des Stiftungsratspräsidiums hieß es, dass er allein aufgrund des Vorwurfs zurücktreten müsse – egal, ob er stimmt oder nicht“, so Scherbaum. Weißmann sei nur zurückgetreten, um eine Eskalation zu verhindern und Schaden von sich und dem ORF abzuwenden – damit die Chats nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Einige Journalisten konnten Teile davon letztlich aber dennoch einsehen.
Dass sich die Stiftungsratsspitze in der Folge zu einer Aussendung entschied, in der der Vorwurf sexueller Belästigung öffentlich gemacht wurde, bezeichnet der Anwalt als „nicht nachvollziehbar“: „Die Notwendigkeit für diesen Schritt war nicht gegeben. Herr Weißmann hat sogar angeboten, auf massive Gehaltsanteile zu verzichten, um ihn abzuwenden.“
Mit Blick auf den kürzlich beurlaubten ORF-Enterprise-Chef Oliver Böhm merkte Scherbaum an, dass man im ORF offenbar dazulerne. In Böhms Fall wurden Hintergrund und Vorwürfe nicht bekannt gegeben. Das öffentlich-rechtliche Medienhaus wartet das Ergebnis einer Untersuchung ab, bevor Details und weitere Schritte genannt werden sollen.
Schrank: Austausch für keine der beiden Seiten unerwünscht
Im Fall Weißmann wurde inzwischen eine Compliance-Untersuchung im ORF abgeschlossen. Der ORF-externe Anwalt Christopher Schrank war einer von drei Juristen, die diese Untersuchung begleitet haben. Gegenüber den Medien stellte er kürzlich klar, dass sofort festgestanden habe, dass keine sexuelle Belästigung im strafrechtlichen Sinne vorgelegen habe. „Auch haben wir keine sexuelle Belästigung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes festgestellt”, so Schrank. Es sei kein negatives Arbeitsumfeld geschaffen worden und auch die Karriereentwicklung der Frau sei nicht beeinflusst worden. „Uns hat sich auch der Eindruck ergeben, dass der Austausch für keine der beiden Seiten unerwünscht war”, sagte der Anwalt.
Eine Entlassung sei somit nicht infrage gekommen. Für leitende Mitarbeiter gelten jedoch hohe Anforderungen. Sie sollten kein Verhalten an den Tag legen, das den Anschein eines unrechtmäßigen Verhaltens erweckt. Deshalb war die Kündigung des Dienstverhältnisses von Roland Weißmann unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen und -termine auch im Ermessen des Unternehmens ein logischer Schritt“, meinte Schrank.
Hebel Motivkündigung?
Für die Kündigung, von der Weißmann aus den Medien erfahren haben will und die ihm weiterhin nicht vorliegen soll, brauche es keine Begründung. „Eine allfällige Motivkündigung gilt nicht für leitende Angestellte”, sagte Schrank. Weißmanns Anwalt sieht das anders und hält es für möglich, gegen die Kündigung vorzugehen. „Der Anfechtungsgrund einer Motivkündigung kann auch für Manager gelten, wenn sie über keine Personalverantwortung verfügen. Wir werden uns zudem auf die Sittenwidrigkeit der Kündigung berufen“, kündigte Scherbaum an.
Er merkte zum Compliance-Verfahren an, dass die Chats der ORF-Mitarbeiterin nur selektiv vorgelegt worden seien. „Weißmann hat alles vorgelegt, was vorhanden war, weil ältere Chats bereits gelöscht waren.“
Verjährungsfrist von drei Jahren
Der Compliance-Bericht selbst soll nicht herausgegeben werden, auch nicht auszugsweise. Dies sei Standard in derartigen Verfahren und diene dem Schutz der Persönlichkeitsrechte, so Schrank. Jene Frau, die die Vorwürfe erhoben hat, könne wohl nicht weiter in der Sache vorgehen. Er verwies auf eine Verjährungsfrist von drei Jahren, die bereits überschritten sei.
Für Weißmanns Anwalt hat sich der Vorwurf der sexuellen Belästigung „de facto in Luft aufgelöst”. Da auch keine Unerwünschtheit des Verhaltens vorgelegen habe, „hätten wir erwartet, dass man die Dinge wieder in ein vernünftiges Verhältnis setzt. Die Kündigung aufgrund des Anscheins eines unangemessenen Verhaltens wurde juristisch konstruiert, um das ungünstige Ergebnis aus Sicht des ORF abzufangen“, meinte Scherbaum.
Scherbaum glaubt an „sehr langes" Verfahren
Er kündigte ein „sehr langes” Verfahren an, in dem eine Reihe von Zeugen vorgeladen werden sollen. Ziel sei es, eine Zahlung des Restgehalts von Weißmann für die verbliebene Geschäftsführungsperiode in Höhe von etwa 350.000 Euro, Ansprüche aus dem Entgang einer wahrscheinlichen zweiten Amtsperiode an der Spitze des ORF in Höhe von etwa 2,3 Millionen Euro, entgangene Pensionskassenbeiträge in Höhe von etwa 250.000 Euro sowie immateriellen Schadenersatz aufgrund der Berichterstattung und Datenschutzverletzungen in Höhe von etwa einer Million Euro zu erwirken. „Die Kosten des Verfahrens wird der ORF zu tragen haben”, zeigte er sich siegessicher. „An wem sich regressiert werden könnte, obliegt dem ORF.”

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