Herr Westenthaler, Sie haben die Anzeige gegen Armin Wolf eingeleitet, was waren Ihre Beweggründe?
Wiederholt hat Herr Wolf gegen den Wertekodex des ORF verstoßen. Es gibt klare Regeln darüber, was Mitarbeiter schreiben dürfen, wie sie in der Öffentlichkeit auftreten sollen und welches Verhalten unzulässig ist.
Wolf ist eine exponierte Person und hat sich an journalistische Grundsätze zu halten. Seine Profile in den sozialen Netzwerken sind keineswegs privat. Er postet dort stets in seiner Funktion als ORF-Hauptmoderator beziehungsweise als stellvertretender Chefredakteur der ORF-Fernsehinformation.
Er hat sich wiederholt nicht an Dienstanweisungen gehalten. Damit bewegt sich die Angelegenheit auch im Bereich des Dienstrechts.
Was genau bedeutet das?
Armin Wolf hat, wie bereits erwähnt, mehrfach gegen den ORF-Kodex verstoßen, obwohl er bereits wiederholt abgemahnt wurde und es unter anderem ein Sensibilisierungsgespräch gegeben hat. All das hat bei Herrn Wolf offenbar keine Wirkung gezeigt. Nun muss es auch echte Konsequenzen für sein Verhalten geben.
Er fällt immer wieder durch entsprechendes Verhalten auf und sucht regelmäßig die öffentliche Aufmerksamkeit. Diesmal könnte er jedoch zu weit gegangen sein.
Was sind die möglichen Konsequenzen?
Er ist ein Wiederholungstäter und scheint aus bisherigen Maßnahmen keine Lehren gezogen zu haben. Mögliche Konsequenzen reichen von einer Suspendierung über eine Reduzierung seiner Bildschirmpräsenz bis hin zu einem Disziplinarverfahren oder sogar einer Kündigung. Die Entscheidung darüber liegt jedoch ausschließlich im Ermessen und in der Zuständigkeit der Generaldirektorin.

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