Jetzt ist es fix: Der Nationalrat hat am Montag mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS die 42. Novelle zum Kraftfahrgesetz beschlossen – und damit die größte Pickerl-Reform seit Jahren. Für Millionen Autofahrer bringt sie weniger Werkstatttermine, aber auch das Ende eines liebgewonnenen Polsters. In Kraft treten die neuen Regeln am 19. Mai 2027.
Kernstück ist die Umstellung der Begutachtungsintervalle: Statt der bisherigen 3-2-1-Regel gilt künftig ein 4-2-2-2-1-System. Neuwagen müssen also erst nach vier Jahren erstmals zur §57a-Überprüfung, danach folgen drei Zwei-Jahres-Intervalle. Erst ab dem elften Jahr ist das Pickerl wieder jährlich fällig. In den ersten zehn Jahren fallen damit drei Termine weg. Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ) spricht von Entlastung: „Die Verlängerung der Pickerl-Intervalle kommt hunderttausenden Menschen zugute, die künftig weniger oft zur 57a-Begutachtung müssen.”
Kein Polster mehr beim Stichtag
Weniger erfreulich für Autofahrer: Die viermonatige Toleranzfrist wird ersatzlos gestrichen. Bisher konnte man das abgelaufene Pickerl bis zu vier Monate überziehen, ohne in Österreich eine Strafe zu riskieren. Künftig muss die neue Plakette spätestens am Fälligkeitstag auf der Scheibe picken. Im Gegenzug darf die Überprüfung neu bis zu vier Monate vor dem Termin erledigt werden – bisher war das nur ein Monat.
Die Regierung argumentiert unter anderem mit dem Ausland: Die österreichische Nachfrist wurde dort oft nicht anerkannt, heimische Autofahrer kassierten auf Auslandsfahrten teils saftige Strafen.
FPÖ stimmte zu – und scheiterte mit Antrag
Pikant: Die FPÖ trug die Novelle zwar mit, ihr Abgeordneter Harald Thau kritisierte laut Parlamentskorrespondenz aber den Wegfall der Nachfrist scharf – dieser belaste vor allem jene, deren Fahrzeuge nicht das ganze Jahr angemeldet sind, etwa Motorrad- und Oldtimerbesitzer. Sein Entschließungsantrag, die Toleranzfrist für historische Fahrzeuge und Zweiräder zu erhalten, fand keine Mehrheit.
Komplett dagegen stimmten nur die Grünen: In einem Gebirgsland wie Österreich sei damit zu rechnen, dass Fahrzeuge schon nach drei Jahren gravierende Mängel aufweisen, warnte Abgeordnete Elisabeth Götze. Schwere Mängel und illegales Tuning würden künftig zu spät entdeckt.
Für Werkstätten bringt die Novelle indes weniger Papierkram: Die verpflichtende Aufbewahrung einer zweiten Ausfertigung des Gutachtens entfällt. Ob die Autofahrer den Wegfall des viermonatigen Polsters als fairen Tausch empfinden, wird sich spätestens im Mai 2027 zeigen.

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