Bislang konnten Fahrzeughalter die verpflichtende Pickerl-Begutachtung bis zu vier Monate nach dem eigentlichen Fälligkeitstermin durchführen lassen. Diese Regelung bot insbesondere dann Flexibilität, wenn Reparaturen notwendig waren oder ein Werkstatttermin nicht rechtzeitig verfügbar war.
Nach den aktuellen Plänen soll diese Nachfrist künftig wegfallen. Zwar wird die Begutachtung deutlich früher möglich sein, nach dem Stichtag soll jedoch kein zusätzlicher Zeitraum mehr zur Verfügung stehen. Wer die Überprüfung versäumt, verfügt damit über kein gültiges Pickerl mehr, berichtet die Heute.
Neue Begutachtungsintervalle geplant
Gleichzeitig sieht die Reform längere Prüfintervalle für jüngere Fahrzeuge vor. Künftig soll das erste Pickerl erst nach vier Jahren erforderlich sein. Anschließend sind Begutachtungen alle zwei Jahre vorgesehen, bis das Fahrzeug zehn Jahre alt ist. Erst danach gilt wieder die jährliche Überprüfung.
Das neue Modell wird häufig mit der Formel „4-2-2-2-1“ beschrieben und soll laut Regierung für eine Entlastung vieler Fahrzeughalter sorgen. Besonders kritisch wird der Wegfall der Toleranzfrist von Besitzern saisonal genutzter Fahrzeuge gesehen. Viele Oldtimer und Motorräder werden über die Wintermonate stillgelegt und erst im Frühjahr wieder angemeldet.
Fällt der Pickerl-Termin in die Winterpause, könnte die Begutachtung künftig nicht mehr wie bisher einige Monate später nachgeholt werden. Dadurch drohen zusätzliche organisatorische und finanzielle Belastungen.
Landbauer fordert Ausnahmeregelung
Der niederösterreichische Verkehrslandesrat und FPÖ-Landesparteichef Udo Landbauer warnt vor den Auswirkungen der geplanten Änderung. Seiner Ansicht nach würden insbesondere Besitzer historischer Fahrzeuge und Motorräder benachteiligt.
Landbauer fordert daher eine Sonderregelung für diese Fahrzeuggruppen. Die Bundesregierung solle die von der Europäischen Union vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten nutzen und die bisherige Toleranzfrist zumindest für Oldtimer und saisonal genutzte Zweiräder beibehalten. Zusätzliche Herausforderungen sehen Kritiker bei historischen Fahrzeugen, für die Ersatzteile oftmals schwer verfügbar sind. Reparaturen können sich dadurch über längere Zeiträume ziehen. Ohne die bisherige Nachfrist könnten betroffene Fahrzeuge deutlich schneller stillstehen, bis alle Mängel behoben und die Begutachtung erfolgreich abgeschlossen ist.
Ob die Abschaffung der viermonatigen Toleranzfrist tatsächlich in der geplanten Form umgesetzt wird, entscheidet sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

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