Sie erhielten wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation sechs Monate bzw. ein Jahr bedingte Haft. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Verhandlung war unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden.
Vom vorsitzenden Richter wurde im Rahmen der Urteilsbegründung zwar festgehalten, dass es “keinen Nachweis” gegeben habe, dass das Duo etwas mit einem Anschlag auf die Pride zu tun gehabt hätte. Seitens ausländischer Behörden seien hier keine entsprechenden Beweisergebnisse übermittelt worden. Sehr wohl haben beide Beschuldigten laut dem Richter jedoch Propaganda für die radikalislamische Terrormiliz “Islamischer Staat” (IS) betrieben. “Wir haben nicht den geringsten Zweifel, dass sie zum damaligen Zeitpunkt abgedriftet sind” und Sympathien für den IS “gehegt haben”, so der Richter. Von einer Beteiligung an der Gruppe “Islamischer Staat – Provinz Khorasan” (ISPK) wurden die beiden Angeklagten aber freigesprochen. Generell sei bei der Strafbemessung danach getrachtet worden, den Beschuldigten eine “zweite Chance” zu geben, da sie seit nunmehr drei Jahren nicht negativ aufgefallen seien.
Bereits am ersten Prozesstag Mitte Juli 2025 ist ein 16-Jähriger mittlerweile rechtskräftig zu sechs Monaten bedingt verurteilt worden. Auch ihm war terroristische Vereinigung und kriminelle Organisation vorgeworfen worden. Am 5. August des Vorjahres war die Verhandlung dann zur Einholung eines IT-Gutachtens auf unbestimmte Zeit vertagt worden, am vergangenen Donnerstag wurde sie mit Zeugenbefragungen fortgesetzt. Am Dienstag war auch ein Sachverständiger am Wort.
Öffentlichkeit bis einschließlich der Schlussvorträge ausgeschlossen
Vom Prozess selbst bekamen Beobachter ab den Eröffnungsvorträgen nichts mit. Die Verhandlung wurde komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, auch die Schlussvorträge waren nicht zu hören. Beantragt worden war dieser Schritt ursprünglich seitens der Verteidigung mit Verweis auf Alter und Privatsphäre der jungen Beschuldigten.
Das vor allem medial in den Fokus geratene mögliche Attentat auf die Pride 2023 stand der Staatsanwaltschaft St. Pölten zufolge nicht unmittelbar bevor. “Das wird ihnen auch nicht zur Last gelegt, das ist nicht der Anklagegegenstand”, hob der Staatsanwalt bei seinem Eröffnungsvortrag hervor. Die drei ursprünglich beschuldigten Ex-Anhänger der radikalislamischen Terrormiliz “Islamischer Staat” (IS) hätten in einer einschlägigen Telegram-Gruppe jedoch “Anschlagspläne erörtert”, wird in der Anklageschrift betont, was letztlich jedoch auch nicht einwandfrei festgestellt werden konnte. Rechtskräftig sind die beiden am Dienstag erfolgten Schuldsprüche indes nicht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung gaben in beiden Fällen jeweils keine Erklärung ab.
Bekannt wurden die angeblichen Anschlagspläne auf die Vienna Pride 2023 erst am Tag nach der Regenbogenparade. Die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) informierte die Öffentlichkeit in einer eilig einberufenen Pressekonferenz, man habe einen Anschlag vereitelt und Hausdurchsuchungen bei den drei Beschuldigten durchgeführt. Auf das Trio aufmerksam gemacht worden war die DSN durch einen ausländischen Partnerdienst, der Kenntnis von den Inhalten der Telegram-Chats erlangt hatte. Die Burschen wurden wenige Tage nach ihren Festnahmen mangels dringenden Tatverdachts wieder auf freien Fuß gesetzt.

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