Laut Anklage sollen sich die Taten während der Proteste gegen das Regime von Baschar al-Assad in der syrischen Stadt Ar-Raqqa ereignet haben. Dem ehemaligen General wird vorgeworfen, gemeinsam mit einem weiteren hochrangigen Polizeioffizier an der gewaltsamen Unterdrückung von Demonstrationen beteiligt gewesen zu sein. Die Ermittler gehen davon aus, dass die beiden maßgeblich an Maßnahmen gegen Regimegegner beteiligt waren.
Asyl trotz laufender Ermittlungen
Die Staatsanwaltschaft konnte nach eigenen Angaben 21 mutmaßliche Opfer ausfindig machen. Mehrere Betroffene sollen im Laufe des Verfahrens persönlich vor Gericht aussagen. Ihre Aussagen werden eine zentrale Rolle bei der Aufarbeitung der Vorwürfe spielen. Besonders brisant ist die Vorgeschichte des Angeklagten. Der ehemalige General erhielt bereits im Jahr 2015 Asyl in Österreich. Damals wurde argumentiert, dass ihm in Syrien politische Verfolgung und möglicherweise sogar die Todesstrafe drohen würden. Medienberichten zufolge soll der Mann zuvor nach Frankreich geflüchtet sein und dort ebenfalls einen Asylantrag gestellt haben.
Frankreich hatte bereits ermittelt
Nach den vorliegenden Informationen soll Frankreich den Asylantrag des Mannes abgelehnt und bereits Ermittlungen gegen ihn geführt haben. Trotzdem stellte der Verdächtige im Juni 2015 auch in Österreich einen Asylantrag und erhielt innerhalb weniger Monate Schutzstatus.
Verfahren mit großer Bedeutung
Der Prozess wird mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt, da es sich um einen der wenigen Fälle handelt, in denen mutmaßliche Verbrechen des syrischen Bürgerkriegs vor einem österreichischen Gericht verhandelt werden. Im Mittelpunkt steht nun die Frage, ob sich die schweren Vorwürfe gegen den ehemaligen General und seinen Mitangeklagten vor Gericht beweisen lassen.

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