Der Verwaltungsrat der Pensionsversicherung hat eine neue Richtlinie beschlossen, die ab 1. September 2026 in ganz Österreich gilt.
Sie ist für alle bei der PVA beschäftigten sowie für externe Gutachter verbindlich und legt klare Qualitätsstandards für medizinische Begutachtungen fest. Damit will die Pensionsversicherung das Vertrauen der Versicherten stärken und die Abläufe österreichweit vereinheitlichen.
Künftig müssen Gutachter den Ablauf der Untersuchung verständlich erklären und den Betroffenen ausreichend Zeit geben, ihre gesundheitliche Situation zu schildern.
Außerdem sollen individuelle Belastungen stärker berücksichtigt werden. Neu ist auch: Bei Begutachtungen zur Berufs- oder Invaliditätspension kann künftig eine Begleitperson anwesend sein – eine Möglichkeit, die nun gesetzlich vorgesehen ist.
Mehr Transparenz bei Gutachten
Die PVA setzt künftig verstärkt auf nachvollziehbare Entscheidungen. Medizinische Gutachten dürfen ausschließlich auf objektiven medizinischen Grundlagen beruhen.
Untersuchungsergebnisse und Befunde müssen sorgfältig dokumentiert und verständlich erklärt werden. So sollen Entscheidungen für die Versicherten transparenter und leichter nachvollziehbar sein.
Auch an die Gutachter selbst werden höhere Anforderungen gestellt.
Die neue Richtlinie verpflichtet sie dazu, ihr medizinisches und sozialrechtliches Fachwissen laufend auf dem neuesten Stand zu halten. Regelmäßige Fortbildungen sollen sicherstellen, dass Begutachtungen nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen erfolgen.
Zusammenarbeit soll Qualität verbessern
Neben der fachlichen Weiterbildung setzt die Pensionsversicherung künftig auch verstärkt auf den Austausch zwischen den Gutachtern.
Ein engerer Wissenstransfer und eine bessere Zusammenarbeit sollen die Qualität der medizinischen Begutachtungen zusätzlich erhöhen.
Mit der neuen Richtlinie will die Pensionsversicherung ein klares Signal setzen. Medizinische Begutachtungen sollen nicht nur fachlich hochwertig, sondern auch transparent, nachvollziehbar und respektvoll ablaufen.
Für Versicherte bedeutet das vor allem mehr Information, klarere Abläufe und einheitliche Standards – unabhängig davon, wo in Österreich die Begutachtung durchgeführt wird.

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