Die Debatte um Meinungsfreiheit und Strafrecht eskaliert: In Deutschland erreichen Ermittlungen wegen Beleidigungen von Politikern einen Höchststand. Wie die Welt unter Berufung auf aktuelle Polizeidaten berichtet und wie auch Apollo News aufgegriffen hat, stehen Tausende Fälle im Raum. Während Kritiker darin ein problematisches Signal sehen, warnen Verteidiger der Regelung vor Angriffen auf die Demokratie.

Ermittlungen erreichen neuen Höchststand

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Im Jahr 2025 wurden insgesamt 4.792 Verstöße gegen § 188 StGB registriert. Damit wurde ein neuer Höchstwert erreicht.

Zum Vergleich:
– 2024: 4.439 Fälle
– 2023: 2.598 Fälle

Innerhalb von nur zwei Jahren haben sich die Ermittlungen damit nahezu verdoppelt. Die Daten stammen aus den Polizeilichen Kriminalstatistiken der Länder und gelten als wichtiger Gradmesser für Entwicklungen in der Kriminalität, auch wenn sie keine Aussagen über spätere Verurteilungen zulassen. Die bundesweite Gesamtstatistik soll in den kommenden Tagen veröffentlicht werden.

Umstrittener Paragraf – und immer mehr Kritik

Der zugrunde liegende Paragraf 188 ist vergleichsweise jung. Erst im Jahr 2020 wurde er im Zuge eines Gesetzespakets zur Bekämpfung von Hasskriminalität verschärft. Auslöser hierfür war unter anderem der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Jahr 2019.

Seither werden Beleidigungen gegen Politiker strenger verfolgt als vergleichbare Aussagen gegenüber Privatpersonen. Behörden können sogar ohne Strafantrag tätig werden, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Der Gesetzgeber begründet dies damit, dass solche Angriffe „das öffentliche Wirken von Personen des politischen Lebens erheblich erschweren“ könnten.

Doch genau diese Sonderstellung sorgt zunehmend für Unmut. Immer wieder geraten auch Fälle ins Visier der Ermittler, die von vielen als unverhältnismäßig empfunden werden.

Von „Schwachkopf“ bis „Pinocchio“: Fälle sorgen für Aufsehen

Die Debatte wurde zuletzt durch mehrere konkrete Beispiele weiter angeheizt. So wurde beispielsweise 2024 die Wohnung eines bayerischen Pensionisten durchsucht, weil er ein Meme geteilt hatte, in dem Robert Habeck (Die Grünen) als „Schwachkopf“ bezeichnet wurde.

Im Jahr 2025 geriet ein Mann ins Visier der Behörden, weil er Bundeskanzler Friedrich Merz als „Pinocchio“ bezeichnet hatte. Und erst kürzlich wurden mehrere Jugendliche angezeigt, weil sie bei Anti-Wehrpflicht-Demonstrationen Plakate mit der Aufschrift „Merz, leck Eier“ zeigten.

Solche Fälle gelten vielen als Beleg dafür, dass die Grenze zwischen strafbarer Beleidigung und zugespitzter Meinungsäußerung zunehmend verschwimmt.

Politischer Streit eskaliert

Auch politisch ist dieser Paragraf stark umstritten. Innerhalb der CDU gibt es Überlegungen, die Regelung zu ändern oder gar abzuschaffen. Unionsfraktionschef Jens Spahn sagte in der Süddeutschen Zeitung:„Die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen.“ Und weiter: „Das ist das Gegenteil von dem, was wir erreichen wollten.“

Die Grünen sehen das ganz anders. Die Strafrechtsexpertin Lena Gorion wies die Kritik entschieden zurück. Die Behauptung, Paragraf 188 unterbinde Kritik an Politikern, sei „falsch“ und werde von „rechtsextremen Kräften der AfD genutzt, um mit populistischen Argumenten das Vertrauen in unsere Demokratie zu untergraben“. Gleichzeitig zeigte sie sich offen für Anpassungen, beispielsweise eine stärkere Fokussierung auf kommunale Mandatsträger.