Zwei Opfer. Elf Vergewaltigungen. Kein Gefängnis.
Tatsächlich. Es ist kaum zu glauben. Drei Burschen, damals 13 und 14 Jahre alt, vergewaltigten in der englischen Kleinstadt Fordingbridge zwei Schulmädchen. Elf Mal. In zwei getrennten Vorfällen. Sie filmten sich dabei. Sie lachten. Sie feuerten sich gegenseitig an.
Am Donnerstag fiel das Urteil am Southampton Crown Court. Richter Nicholas Rowland verhängte keine Gefängnisstrafe. Er lobte die Täter stattdessen ausdrücklich.
„Keiner von euch muss heute ins Gefängnis"
Der Richter wandte sich direkt an die drei Burschen. „Keiner von euch muss heute ins Gefängnis.” Und weiter: „Ihr seid alle sehr gut mit den Auflagen während des Verfahrens umgegangen.”
Die Mütter zweier Täter brachen in lautes Schluchzen aus – vor Erleichterung. Die Opfer saßen hinter einem Sichtschutz.
Erste Tat: Unterführung, dreimal vergewaltigt, 90 Minuten
Es war ein Dienstagnachmittag im November 2024. Ein 15-jähriges Mädchen nahm den Bus nach Fordingbridge. Sie hatte sich mit einem Bub verabredet. Via Snapchat. Ein erstes Date – so glaubte sie. Sie hatten sich bis dahin nie persönlich getroffen.
Zuerst gab es einvernehmlichen Kontakt. Dann tauchten zwei Freunde des Jugendlichen auf – offenbar nach Plan. Sie drängten sie zu einem „Dreier” in der schäbigen Unterführung am Fluss Avon. Sie wollte nicht. Aber sie hatte Angst. Die Burschen wechselten sich ab. Sie vergewaltigten sie dreimal. Einer filmte. Alle lachten.
In ihrem Polizeivideo schilderte das Mädchen ihre Todesangst: „Sie hätten mich in den Fluss werfen können. Es regnete und die Strömung war wirklich schlimm. Ich war so verängstigt, so angeekelt.“
Staatsanwältin Jodie Mittell KC vor dem Gericht: „Sie fühlte sich eingekesselt und gefangen mit drei Burschen in der Unterführung. Das Wort, das sie dafür benutzte, war ‚starr vor Angst’.”
Video auf Social Media geteilt
Sechs Videos und Fotos des Angriffs wurden später auf dem Handy eines Täters gefunden. Auf einem ist zu hören, wie einer der Jugendliche sagt: „Film das nicht, Mush.“
Das Mädchen versuchte, nicht zu weinen. Danach fragten die Täter sie: „Warum siehst du so traurig aus?“ Sie kauften ihr einen Softdrink. Dann ließen sie sie an einer Bushaltestelle stehen. Kurz darauf blockierte der Bub sie auf Snapchat.
Die Videos der Tat wurden in sozialen Medien geteilt. Das Mädchen erhielt daraufhin Hassnachrichten.
Zweite Tat: Reglos am Boden. Gesicht in den Händen.
Sieben Wochen später. Freitagnachmittag, Jänner 2025. Ein 14-jähriges Mädchen war mit einer Freundin unterwegs. Die drei Burschen sprachen sie an. Sie schienen sich Sorgen zu machen. Doch es war nur Schein.
Als sie erklärte, sie müsse nach Hause, übergingen sie ihre Einwände. Sie sollte ihr Handy in einem Co-op-Supermarkt zurücklassen. Und den AirTag – den die Mutter ihr extra mitgegeben hatte, damit sie immer weiß, wo ihre Tochter ist.
Das Trio zwang das Mädchen, den AirTag wegzuwerfen. Dann folgten offene Drohungen. Einer trug ein Messer. Er schnitt Löcher in ihre Kleidung. Die Burschen vergewaltigten sie. Alle drei. Wieder mit der Kamera.Was die Kamera zeigte, wurde dem Gericht in der Verhandlung vorgeführt: Das Mädchen lag reglos auf dem Boden. Das Gesicht in den Händen vergraben. Im Hintergrund war ein Bub zu hören, der ihr zurief. Es waren Aufforderungen, weiterzumachen.
Als die jugendlichen Vergewaltiger gegangen waren, saß das Mädchen allein auf dem Feld. Zerrissene Kleidung. Fünfzehn Minuten. „Nur um zu versuchen, das alles zu verarbeiten.”
Dann ging sie zu einem Tesco-Supermarkt um die Ecke. Ihre Schwester fand sie dort. Die Schwester rief die Polizei. Doch das war nicht das Ende.
Wenige Tage später wurde das Mädchen online als „Schlampe” beschimpft. Die Videos kursierten in sozialen Medien. Mitschüler kommentierten – und glaubten, das sei alles einvernehmlich gewesen.
„Manchmal kann ich immer noch ihre Hände an mir spüren"
Unmittelbar vor der Urteilsverkündung wurde die Erklärung des zweiten Opfers verlesen. „Manchmal kann ich immer noch ihre Hände an mir spüren.“ Und weiter: „Ich schäme mich, fühle mich unsicher und unwohl in meinem eigenen Körper. Die Person, die ich vorher war, ist völlig verschwunden.”
Das erste Opfer las ihr Statement selbst – hinter einem Sichtschutz. Und ein Gedicht, das sie an die Täter gerichtet hatte: „Ich bin gestürzt, ohne Weg nach oben. Alles, was ich will, ist sterben. Ich habe keine Angst mehr davor, wenn es kommt. Niemand verdient das Trauma, vergewaltigt zu werden. Aber ich werde überleben.“ Dann sagte sie: „Ich werde diese Unschuld nie zurückbekommen.”
Richter Rowland wandte sich direkt an das erste Opfer: „Ich hoffe, wenn Sie zurückblicken, werden Sie zumindest etwas Trost darin finden, dass Sie – beide – großen Mut gezeigt haben.“
Der Richter: Filmen machte Taten ernster – und trotzdem kein Gefängnis
Richter Rowland anerkannte im Urteil ausdrücklich die „Schwere“ der Verbrechen. Er sagte sogar: Das Filmen der Übergriffe habe die Taten noch „schwerer” gemacht. Und verhängte dennoch keine Haftstrafe.
Sein Argument: Die Burschen seien „sehr jung”, hätten niedrigen IQ, ADHS, eingeschränktes Verständnis von Einwilligung. Gruppendruck habe eine Rolle gespielt. Er wolle sie „nicht unnötig kriminalisieren“.
Zur Messerdrohung gegen das zweite Opfers sagte er: „Ich bin sicher, dass das nicht passiert ist.“ Forensische Beweise aus dem Prozess hatten jedoch ergeben, dass die Leggings des Mädchens mit einem „scharfen Gegenstand” zerschnitten worden waren.
Die Täter: TikTok, Gangster, Designer-Klamotten
Alle drei Burschen stammen aus der Traveller-Community – dem britischen Begriff für fahrende Volksgruppen, darunter irische Traveller ebenso wie britische Roma. Zur genauen Herkunft der Täter schweigen alle Berichte.
Aus Fordingbridge selbst kommt keiner von ihnen. Der Jüngste lebte in einem Traveller-Camp rund 16 Kilometer entfernt. Einer der älteren Burschen hat Verbindungen nach East Anglia im Osten Englands, der andere nach Somerset im Südwesten.
Der Jüngste – damals 13 – postete auf TikTok zwei Wochen vor der Tat ein Foto. Er jagte nachts Hasen mit einem Lurcher-Hund. „Lamping” – in England eine Straftat. Drei Tage davor: ein Neujahrsmeme mit fünf Lebenszielen. Darunter: „Mama stolz machen.”
„Sie hat geflirtet. Sie hat es erfunden“
Einen Monat nach der ersten Vergewaltigung posierte einer der älteren Burschen für ein Hochzeitsfoto. Eleganter Anzug. Das schwarze Haar glatt zurückgekämmt – Peaky-Blinders-Frisur.
Auf Facebook: ein Foto vor einem Traveller-Camp. Im Hintergrund ein Schild: „Gypsy Lives Matter.“
Beim Prozess bestritten die Angeklagten alles. Einer über das zweite Mädchen: „Sie hat geflirtet. Sie hat es erfunden.“ Staatsanwältin Mittell: „Sie benutzten diese Mädchen zur eigenen Befriedigung, ohne sich im Geringsten darum zu scheren, wie sie sich fühlten.“
Empörung auf allen Seiten
Donna Jones, Polizeikommissarin von Hampshire: „Ich bin zutiefst besorgt, dass diese Burschen glaubten, solche Taten begehen und online teilen zu können – ohne ins Gefängnis zu kommen. Die Urteile sind viel zu milde.“ Sie bot den Opferfamilien aktiv Unterstützung bei einer Berufung an.
Naomi Stocker, ermittelnde Detektivin der Hampshire Police, lobte den „immensen Mut“ der Mädchen und kündigte an, die Polizei stehe mit der Staatsanwaltschaft im Austausch über das Urteil.
Siobhan Blake, leitende Staatsanwältin, warnte: Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe unter Jugendlichen seien „im Zunehmen“. Und: „Wir müssen wirklich klare Gespräche mit unseren Teenagern über frauenfeindliche Einstellungen führen.“
Alicia Kearns, Abgeordnete der oppositionellen Tories , stellte offiziell einen Antrag an den britischen Generalstaatsanwalt – der Urteile auf übermäßige Milde prüfen und ans Berufungsgericht weiterleiten kann: „Das ist eine Ohrfeige für die Opfer.“
Chris Philp, Innenminister-Sprecher der Tories: „Dieser weiche Richter sendet das Signal, dass solche Verbrechen ohne Strafe bleiben. Vergewaltigung ist unter Labour um fast 10 Prozent gestiegen. Mit Urteilen wie diesem ist das keine Überraschung.“
Jess Phillips, Labour-Politikerin und ehemalige Staatssekretärin, bezeichnete die Strafe als „unverhältnismäßig milde“ und lud die Opferfamilien ein, gemeinsam Berufung einzulegen.
Berufung möglich – das Urteil steht auf dem Prüfstand
In Großbritannien gibt es ein besonderes Rechtsmittel gegen zu milde Urteile: Jeder Bürger kann den Generalstaatsanwalt bitten, ein Urteil auf unverhältnismäßige Milde zu prüfen. Stimmt dieser zu, landet der Fall vor dem Berufungsgericht – das die Strafe verschärfen und Haft verhängen kann.
Das Büro von Generalstaatsanwalt Lord Hermer hat bereits mehrere solcher Anträge erhalten. Auch die Abgeordnete Kearns stellte ihren Antrag offiziell. Ob die drei Burschen doch noch ins Gefängnis kommen, entscheidet sich in den kommenden Wochen.

Kommentare
Lädt Kommentare...