Ausgangspunkt des Falles waren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, wonach zwei afghanische Familien nach Griechenland zurückgebracht werden können. Beide Familien hatten dort bereits internationalen Schutz erhalten, waren anschließend jedoch nach Österreich weitergereist.

Im März bestätigte der Verwaltungsgerichtshof diese Entscheidungen in mehreren richtungsweisenden Urteilen. Das Höchstgericht stellte fest, dass auch bei Familien mit Kindern eine Rückführung nach Griechenland grundsätzlich zulässig sein kann.

Abschiebung zunächst gestoppt

Nach den Urteilen kündigte Innenminister Gerhard Karner die Umsetzung der Entscheidungen an.

Eine alleinerziehende Mutter und ihre vierjährige Tochter wurden daraufhin in Schubhaft genommen. Die geplante Abschiebung konnte jedoch nicht durchgeführt werden, weil zu diesem Zeitpunkt noch eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof anhängig war.

Mutter und Tochter wurden daher wieder aus der Schubhaft entlassen.

Verfassungsgerichtshof lehnt Beschwerde ab

Nun liegt auch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vor. Das Höchstgericht lehnte die Behandlung der Beschwerde ab.

Zur Begründung wurde festgehalten, dass keine ausreichende Aussicht auf Erfolg bestehe und keine ungeklärte verfassungsrechtliche Frage vorliege. Zudem habe sich das Bundesverwaltungsgericht bereits ausführlich mit möglichen Gefahren für die Betroffenen auseinandergesetzt.

Der Verfassungsgerichtshof sah demnach keine Hinweise darauf, dass Mutter und Tochter in Griechenland Folter, unmenschliche Behandlung oder andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen drohen würden.

Familie nicht mehr auffindbar

Trotz des nun vorliegenden höchstgerichtlichen Rückführungsbeschlusses wurde die Abschiebung bisher nicht vollzogen.

Nach Angaben des Innenministeriums sind weder die betroffene Mutter mit ihrer Tochter noch die zweite betroffene Familie aktuell im Bundesgebiet aufrecht gemeldet.

Damit können die Behörden die Rückführung derzeit nicht durchführen. Der Fall gilt als rechtlich bedeutsam, weil die Entscheidungen der Höchstgerichte die Frage klären, ob Familien mit bereits anerkanntem Schutzstatus in Griechenland von Österreich dorthin zurückgeführt werden dürfen.

Mit den Urteilen von Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof wurde diese Möglichkeit grundsätzlich bestätigt. Die praktische Umsetzung gestaltet sich jedoch schwierig, wenn die betroffenen Personen vor einer Abschiebung nicht mehr auffindbar sind.

Ob sich die Familien weiterhin in Österreich aufhalten oder in ein anderes europäisches Land weitergereist sind, ist derzeit nicht bekannt.