Der Presserat rügt den Falter für die Veröffentlichung eines Interviews mit dem Publizisten, Lehrer und Autor Niki Glattauer kurz vor dessen Inanspruchnahme eines assistierten Suizids im September 2025.

Die plakative Ankündigung habe die für Suizidberichterstattung gebotene Zurückhaltung (Punkt 12 des Ehrenkodex) vermissen lassen. Auch hätte stärker auf Alternativen wie Palliativbetreuung eingegangen werden können, stellte der Senat 3 des Selbstkontrollorgans fest.

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Leser und Hörer empfanden Interview reißerisch

Der Falter veröffentlichte einen Artikel („Ich hatte ein glückliches Leben“), einen Podcast („Begleiteter Suizid: ‘Ich will in Würde sterben’“) und ein Video („Begleiteter Suizid: ‘Ich will in Würde sterben’“) basierend auf einem Interview mit Glattauer, der schwer an Gallenblasenkrebs erkrankt war. Glattauer hielt fest, dass er selbstbestimmt und würdevoll sterben wolle. Es sei ihm wichtig, darüber zu informieren, dass man auch in Österreich seit kurzem assistierten Suizid in Anspruch nehmen könne, wenn man unheilbar krank sei. Daraufhin beschrieb er den nötigen Prozess.

Klenk widerspricht: Weder heroisierend noch voyeuristisch

Mehrere Leser bzw. Hörer beanstandeten das Interview beim Presserat als reißerisch. Es liefere eine Anleitung zum Suizid und lege den Schluss nahe, dass der assistierte Suizid im Falle einer schwerwiegenden Krankheit die einzige Möglichkeit sei, in Würde zu sterben. Der Chefredakteur der Wochenzeitung, Florian Klenk, hielt fest, dass es sich nicht um klassische Suizidberichterstattung handle. Die Berichterstattung kläre über medizinische Optionen und ethische Fragen des Lebensendes auf, informiere differenziert und beschreibe den Fall mit Empathie. Er wies zurück, dass sie heroisierend oder voyeuristisch sei.

Veröffentlichung sei Wunsch Glattauers gewesen

Zudem sei die Veröffentlichung vor der Durchführung des assistierten Suizids auf ausdrücklichen Wunsch Glattauers erfolgt, der als Journalist über die Mechanismen der Medien Bescheid gewusst habe.

Sachliche Debatte sei in den Hintergrund gerückt

Nach Ansicht des Senats 3 solle das wichtige Thema assistierter Suizid nicht tabuisiert werden. Bedenklich sei in diesem Fall aber, dass das Interview wenige Tage vor der Durchführung veröffentlicht wurde und Tag sowie ungefähre Uhrzeit des Todes im Artikel vorkommen. Die sachliche Diskussion rücke dadurch in den Hintergrund und sei zu einem gewissen Grad von der Frage überlagert worden, ob der Betroffene den assistierten Suizid tatsächlich ausführen werde – oder wie einige im letzten Moment doch davon zurücktrete.

Durch die Ankündigung in einem reichweitenstarken Medium sei eine „gewisse Drucksituation” auf Glattauer aufgebaut worden, den assistierten Suizid tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass er selbst mit der Veröffentlichung vor Durchführung einverstanden war.

Stärker auf Alternativen hinweisen

Von Vorteil wäre gewesen, stärker auf Alternativen wie Palliativbetreuung hinzuweisen, um dem Thema selbstbestimmtes Lebensende in all seinen Perspektiven Rechnung zu tragen. Die Möglichkeit einer würdevollen Sterbebegleitung wurde vom Falter lediglich in einer Infobox am Ende des Interviews angeführt. Der assistierte Suizid wurde von Glattauer dagegen als Möglichkeit schlechthin beschrieben, um in Würde zu sterben – was bereits das gewählte Zitat für die Titelseite („Ich will in Würde sterben“) verdeutliche.

Presserat spricht von Ethikverstoß

Der Senat merkt zudem an, dass es auch bei assistierten Suiziden zu Nachahmungstaten kommen könne, wenn diese als verständlicher bzw. mutiger Schritt oder einzig geeignete Lösung beschrieben werden. Da Glattauer Bekanntheit genoss und von vielen geschätzt und als sympathisch wahrgenommen wurde, weise sein Handeln eine verstärkte Signalwirkung auf. Nicht auszuschließen sei daher, dass Menschen, die nicht die Voraussetzungen für einen assistierten Suizid erfüllen, auch zu gewaltvollen Suiziden animiert werden – was Glattauer mit dem Interview eigentlich verhindern wollte.

„Bei einem so heiklen ethischen Thema wie einem assistierten Suizid ist weniger mehr”, hielt der Senat fest. Auch nur der Anschein einer Inszenierung oder einer Art Spektakel sollte vermieden werden. Der Presserat fordert den Falter auf, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten.