Im Mittelpunkt stand ein Beitrag, der Ende November über die Proteste gegen die Gründung der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ im deutschen Gießen berichtete. Nach Ansicht der UBI zeichnete die Sendung durchgehend ein negatives Bild der Partei.

Mit knapper Mehrheit von fünf zu vier Stimmen entschied die Kommission, dass dadurch die freie Meinungsbildung des Publikums beeinträchtigt worden sei, berichtet die Weltwoche.

Kritik an Darstellung der Proteste

Der Beschwerdeführer hatte unter anderem bemängelt, dass die AfD ausschließlich negativ dargestellt worden sei, während Demonstrationen aus dem linken beziehungsweise linksextremen Spektrum überwiegend positiv beschrieben worden seien.

Auch die Einordnung der Deutschland-Korrespondentin, die im Zusammenhang mit den Protesten von einer „wehrhaften Demokratie“ gesprochen hatte, wurde kritisiert.

UBI sieht Verstoß gegen Sachgerechtigkeit

Nach Auffassung der Beschwerdeinstanz ergaben Anmoderation, Filmbericht und die anschließende Analyse der Korrespondentin insgesamt ein unausgewogenes Bild zulasten der AfD. Damit sei das im Rundfunkrecht verankerte Gebot einer sachgerechten Berichterstattung verletzt worden.

Proteste gegen Parteijugend

Anlass des Berichts war die Gründung der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ in Gießen. Die Veranstaltung war von Protesten begleitet worden, an denen nach Angaben der Organisatoren mehrere Tausend Menschen teilnahmen.

Mit der Entscheidung erhält die Beschwerdeinstanz den Vorwurf mangelnder Ausgewogenheit teilweise bestätigt. Das Urteil bedeutet jedoch keine inhaltliche Bewertung der AfD selbst, sondern bezieht sich ausschließlich auf die journalistische Gestaltung und Ausgewogenheit der beanstandeten Berichterstattung.