Nicht jeder falsche Pass ist gefälscht. Genau das macht einen Trick für Behörden so heikel, den die Bundespolizei als „Lookalike-Prinzip“ kennt.
Dabei nutzt eine Person echte Ausweise oder Aufenthaltstitel eines anderen Menschen, dem sie ähnlich sieht. Das Dokument ist echt. Die Sicherheitsmerkmale stimmen. Auch der Aufenthaltstitel kann gültig sein. Nur die Identität stimmt nicht.
Für Grenzbeamte und Airline-Mitarbeiter ist das deutlich schwieriger zu erkennen als eine plumpe Fälschung. Sie müssen nicht nur prüfen, ob ein Pass echt ist. Sie müssen auch erkennen, ob das Dokument wirklich zur Person passt, die es vorzeigt.
Großrazzia in Leipzig
Wie brisant dieser Modus ist, zeigte eine Großrazzia in Leipzig und Umgebung. Mitte April durchsuchten rund 1000 Beamte der Bundespolizei etwa 50 Wohnungen und Geschäftsräume.
Im Fokus standen rund 50 syrische Männer und Frauen im Alter zwischen 27 und 50 Jahren. Sie sollen ihre echten syrischen Ausweise samt deutscher Aufenthaltsgenehmigung nach Syrien geschickt haben – teilweise gegen Bezahlung.
Dort sollen ähnlich aussehende Landsleute die Papiere genutzt haben, um scheinbar legal nach Deutschland einzureisen. In einzelnen Fällen sollen Beschuldigte auch selbst auf diese Weise illegal nach Deutschland gekommen sein. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Von 13 auf 42 Fälle
Nach Angaben der Bundespolizei wird dieses Vorgehen auch in anderen deutschen Städten praktiziert. Die Behörde sieht darin kein lokales Einzelphänomen, sondern ein bekanntes Muster bei illegaler Migration und Schleusungskriminalität. Über die Zahlen und die Einschätzung der Bundespolizei berichtet die FAZ.
Besonders auffällig ist der Anstieg bei syrischen Staatsbürgern: Im vergangenen Jahr wurden 42 Fälle festgestellt, in denen Personen Dokumente anderer nutzten. Im Jahr 2024 waren es noch 13 Fälle.
Die meisten Fälle betrafen demnach Flughäfen in Amman, Damaskus, Beirut und Erbil. Vereinzelt wurden solche „Lookalike“-Fälle auch in Istanbul und Doha festgestellt.
Das Dunkelfeld bleibt unklar
Die offiziellen Zahlen zeigen aber nur einen Teil des Problems. Erfasst werden vor allem jene Personen, die mit fremden Dokumenten auffliegen.
Nicht zuverlässig gezählt werden jene, die ihre eigenen Ausweise oder Aufenthaltstitel zur Verfügung stellen. Genau das soll im Leipziger Fall passiert sein.
Das macht den Trick für Ermittler besonders schwer greifbar: Wer die Papiere weitergibt, taucht in der Statistik nicht automatisch auf.
50 Spezialisten im Ausland
Um Ausweismissbrauch früher zu erkennen, setzt die Bundespolizei weltweit sogenannte Dokumenten- und Visaberater ein. Derzeit sind rund 50 dieser Spezialisten im Einsatz.
Sie arbeiten an deutschen Auslandsvertretungen und ausländischen Flughäfen. Dort prüfen sie Unterlagen für Visaanträge, beraten Botschaften und schulen Mitarbeiter von Fluggesellschaften.
Denn oft entscheidet sich schon vor dem Abflug, ob jemand überhaupt in ein Flugzeug nach Deutschland steigen darf.
Die Experten achten auf kleinste Details: Wasserzeichen, Nahtstellen, Farbabweichungen, Materialspuren. Sogar das Geräusch eines Ausweises kann Hinweise liefern. Fällt eine Karte auf eine Tischplatte, kann der Klang etwas über das verwendete Material verraten.
35.500 unerlaubte Einreisen verhindert
Nach Angaben der Bundespolizei wurden im vergangenen Jahr durch die Arbeit dieser Dokumenten- und Visaberater rund 35.500 unerlaubte Einreisen verhindert.
In gut 18.500 Fällen kam es zu sogenannten Beförderungsausschlüssen. Das bedeutet: Eine Fluggesellschaft nahm eine Person wegen Unregelmäßigkeiten gar nicht erst mit.
Gerade beim Doppelgänger-Trick ist das entscheidend. Denn wenn eine Person mit echten Papieren erst einmal weiterreist, wird die spätere Aufklärung schwieriger.
Welche Strafen drohen?
Juristisch kann der Trick in Deutschland mehrere Folgen haben. Nach § 281 StGB macht sich strafbar, wer ein Ausweispapier verwendet, das für einen anderen ausgestellt ist. Strafbar ist auch, ein eigenes Ausweispapier zur Täuschung einem anderen zu überlassen. Darauf steht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Kommt Schleusung hinzu, wird der Vorwurf deutlich schwerer. § 96 Aufenthaltsgesetz stellt das Einschleusen von Ausländern unter Strafe. Der Strafrahmen reicht je nach Fall von Geldstrafe bis zu mehreren Jahren Freiheitsstrafe.
Je besser die Pässe, desto attraktiver echte Dokumente
Das „Lookalike“-Prinzip ist kein völlig neuer Trick. Behörden kennen den Missbrauch echter Dokumente durch ähnlich aussehende Personen seit Jahren.
Doch je besser Pässe gegen Fälschungen geschützt sind, desto attraktiver wird der Missbrauch echter Papiere. Schleuser müssen dann nicht unbedingt ein Dokument fälschen. Es reicht, wenn sie ein echtes Dokument beschaffen – und jemanden finden, der dem rechtmäßigen Inhaber ähnlich sieht.
Früher standen oft gefälschte Pässe im Mittelpunkt. Heute werden echte Ausweise selbst zur Ware.
Der Trick ist simpel. Genau das macht ihn so gefährlich.

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