Schluss mit dem Maskentheater: Nur noch 81 Corona-Infizierte in Intensivpflege
Bis 8. Juli mindestens soll die Maskenpflicht im Lebensmittelhandel und anderen systemerhaltenden Institutionen sowie den öffentlichen Verkehrsmitteln noch erhalten bleiben, wie Gesundheitsminister Johannes Rauch einmal mehr klarmachte – und das, obwohl die Lage in Österreichs Krankenhäusern sich nachweislich konstant entspannt hat. Nicht nur der Handel ruft nun zur endgültigen Masken-Revolte auf.
Für den “österreichischen Sonderweg” hat kaum jemand außerhalb des Gesundheitsministeriums – und des Wiener Rathauses – noch Verständnis. Während andere Länder schon lange in allen Bereichen des Lebens wieder “durchatmen” können, hielt Österreich noch länger an der Maskenpflicht fest – und tut es teilweise immer noch: Wie Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) eben erst betonte, müssen Mitarbeiter und Kunden des “lebensnotwendigen Handels” noch für mindestens zwei Monate FFP2-Masken tragen. “Mindestens bis 8. Juli” soll die Maskenpflicht aufrecht bleiben, erklärte Rauch – und verwies dabei aber auch gleich auf die nächste Horror-Voraussage des Corona-Prognose-Konsortiums, welches auch über die heißen Sommermonate keine Entspannung der Corona-Lage in Österreich erwartet – der eXXpress berichtete.
Nur: Die Lage hat sich doch bereits entspannt – und das nachweislich. Die Infektionszahlen gingen in den letzten Wochen und Tagen zurück und bewegen sich auf einem konstant überschaubaren Niveau, die Lage in den Spitälern hat sich merklich entspannt. Von angespannter Lage oder gar der Gefahr einer raschen Überlastung im Falle eines neuerlichen Anstiegs der Coronafälle kann noch lange keine Rede sein. Das zeigt auch die aktuelle Übersicht der Corona-Hospitalisierungen in Österreich der AGES:
Dennoch wollen Rauch und die Corona-Prognostiker nicht zumindest für ein zwischenzeitliches Masken-Aus einstehen – für viele Österreicher völlig unverständlich. Wie Handelsverbandschef Rainer Will es ausdrückt, sei das Festhalten an der Maskenpflicht “unverhältnismäßig, diskriminierend und epidemiologisch nicht begründbar”.
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