Schluss mit Tradition! Aus Weihnachtsmarkt wird „Genussmarkt“
Weihnachten ohne Weihnachtsmarkt? In einer deutschen Stadt wird die liebste Tradition der Adventzeit plötzlich umbenannt – ausgerechnet in „Genussmarkt“.
Weihnachtsstimmung ohne Weihnachtsmarkt: In Kerpen wird das Fest der Lichter dieses Jahr als „Genussmarkt“ gefeiert.IMAGO/Stefan Zeitz
In der Kolpingstadt Kerpen (NRW, Deutschland) wird aus dem traditionellen Weihnachtsmarkt in diesem Jahr ein sogenannter „Genussmarkt“. Die veranstaltende Aktionsgemeinschaft Kolpingstadt Kerpen (AGK) damit die Konsequenzen aus immer strengeren Auflagen und fehlender finanzieller Unterstützung der Stadt. Der neue Name soll helfen, die Veranstaltung überhaupt noch finanzierbar zu machen.
Hohe Kosten – neue Strategie
Die Veranstalter stehen unter Druck: steigende Mietpreise, Sicherheitsvorgaben und Sperrflächen machen den Weihnachtsmarkt auf dem Stiftsplatz kaum noch tragbar.
AGK-Vorstandsmitglied René Hövel erklärt: „Uns wurde mitgeteilt, dass wir von allen Seiten den Stiftsplatz abzusperren hätten. Gleichzeitig erhalten wir keine finanzielle Unterstützung der Stadt und machen das alles auf eigene Kosten. Sie müssen sich vor Augen führen, dass die AGK von Mitgliederbeiträgen lebt. Das können wir finanziell einfach nicht mehr leisten.“
Mit dem neuen Konzept als „Genussmarkt“ soll weniger Fläche genutzt werden – so entfallen einige kostspielige Auflagen.
Kein verkaufsoffener Sonntag mehr
Zusätzlich sorgt die Entscheidung der Stadt Kerpen für Unmut: Der traditionell mit dem Weihnachtsmarkt verbundene verkaufsoffene Sonntag wurde nicht genehmigt. „Das ist sehr schade und wir sind sehr enttäuscht“, sagt Hövel.
Strittig sei, ob ein „Genussmarkt“ denselben Anlass bietet wie ein klassischer Weihnachtsmarkt, um Geschäfte am Sonntag zu öffnen.
Stadt Kerpen verteidigt Auflagen
Die Stadt verweist auf ihre Verantwortung bei Großveranstaltungen. Eine Sprecherin: „Auflagen von Märkten müssen immer individuell entsprechend den Ausführungen des Veranstaltenden in seiner erstellten Veranstaltungsbeschreibung angepasst werden.“
Man betonte, dass Weihnachtsmärkte keine strengeren Regeln hätten – vielmehr hänge die Genehmigung von Rettungswegen, Besucherzahlen, Anzahl der Stände und dem Bühnenprogramm ab.
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