Bildungslandesrätin Christine Haberlander und Bildungsdirektor Alfred Klampfer präsentierten zunächst die Bilanz des vergangenen Schuljahres sowie einen Ausblick auf die kommenden Monate. Nach dem Ende der Pressekonferenz traten jedoch zwei Besucherinnen an die beiden heran, um offene Fragen zu ihren persönlichen Fällen anzusprechen, berichtet die Heute.
Mutter kämpfte erfolgreich um Schulwechsel ihres Sohnes
Eine der Frauen war Cornelia S., die sich monatelang mit der Bildungsdirektion über die schulische Einstufung ihres Sohnes auseinandergesetzt hatte.
Nach dem häuslichen Unterricht vertrat die Behörde zunächst die Auffassung, der damals 13-Jährige müsse wieder eine Volksschulklasse besuchen. Die Familie wehrte sich gegen diese Entscheidung.
Nach Angaben der Mutter absolvierte der Jugendliche innerhalb von nur 34 Schultagen insgesamt 19 Prüfungen, Tests und Schularbeiten über den Lehrstoff der sechsten und siebenten Schulstufe, die er erfolgreich bestand. Ab dem kommenden Schuljahr wird er nun regulär eine Mittelschule besuchen.
Ehemalige Lehrerin stellte Fragen zu ihrer Entlassung
Ebenfalls das Gespräch suchte eine ehemalige Lehrerin, die durch ihre öffentlich zugänglichen Social-Media-Inhalte zu den Themen Sexualität und Beziehungen österreichweit bekannt geworden war. Die Beiträge hatten schließlich zu ihrer Entlassung geführt.
In einem späteren Gerichtsverfahren entschied das Oberlandesgericht Linz, dass die Entlassung rechtlich nicht aufrechterhalten werden könne und stattdessen als Kündigung zu werten sei. Dadurch erhielt die ehemalige Lehrerin unter anderem Ansprüche aus der Kündigungsfrist zugesprochen.
Bei der Pressekonferenz wollte sie von den Verantwortlichen erfahren, welcher konkrete Grund aus ihrer Sicht die damalige Entlassung gerechtfertigt habe.
Keine Stellungnahme zu Einzelfällen
Zu einer ausführlichen Diskussion kam es jedoch nicht. Sowohl Bildungsdirektor Alfred Klampfer als auch Bildungslandesrätin Christine Haberlander machten deutlich, dass sie sich zu laufenden beziehungsweise individuellen Personal- und Verwaltungsverfahren nicht öffentlich äußern würden.
Die beiden Frauen verließen die Veranstaltung schließlich ohne die von ihnen erhofften Antworten.
Der ungewöhnliche Abschluss der Pressekonferenz zeigt, dass einzelne Schul- und Personalverfahren auch über ihren juristischen Abschluss hinaus für Diskussionen sorgen. Während die Verantwortlichen auf den Schutz von Einzelfällen verweisen, fordern Betroffene weiterhin mehr Transparenz und eine öffentliche Aufarbeitung ihrer Verfahren.

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