Vor Gericht verantworten müssen sich ein 47-jähriger Lehrlingsbeauftragter sowie eine 57-jährige Lehrlingsbeauftragte des Landes Kärnten. Dem Mann werden sexuelle Belästigung sowie der Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vorgeworfen. Gegen die Beamtin besteht der Verdacht des Amtsmissbrauchs, weil sie trotz Kenntnis der Vorwürfe nicht ausreichend reagiert haben soll, berichtet die Kronen Zeitung.

Anklage zeichnet Bild problematischer Arbeitskultur

Besonders brisant sind die Schilderungen der Staatsanwaltschaft zur Arbeitsatmosphäre innerhalb der betroffenen Abteilung. Laut Anklage habe dort über längere Zeit ein Klima geherrscht, in dem grenzüberschreitendes Verhalten toleriert oder verharmlost worden sei.

Die junge Mitarbeiterin soll wiederholt unangemessenen Bemerkungen, Berührungen und obszönen Gesten ausgesetzt gewesen sein. Ein Foto, das den Ermittlern vorliegt, soll unter anderem eine eindeutig sexuelle Darstellung mit Lebensmitteln zeigen, die der Beschuldigte an weibliche Mitarbeiterinnen geschickt haben soll.

Als die damals 17-Jährige ihr Unbehagen äußerte, habe sie von Kolleginnen lediglich die Antwort erhalten: „Der X ist halt so.“

Hinweise auf weitere Vorfälle

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft seien mehrere Personen Zeugen verschiedener Vorfälle gewesen. Demnach soll es innerhalb der Dienststelle bekannt gewesen sein, dass der Beschuldigte regelmäßig Grenzen überschritt.

In den Ermittlungsakten wird zudem angeführt, dass der Lehrlingsbeauftragte in Anwesenheit anderer Mitarbeiter Aussagen gemacht haben soll, die junge Lehrlinge sexualisierten. Auch Berichte über unerwünschte körperliche Kontakte seien im Umfeld bekannt gewesen.

Dennoch sei über längere Zeit nicht eingeschritten worden.

Opfer fühlte sich zunächst selbst verantwortlich

Warum die Betroffene erst mehr als ein Jahr nach den mutmaßlichen Vorfällen Anzeige erstattete, wird ebenfalls thematisiert. Laut ihren Aussagen habe sie zunächst den Eindruck gewonnen, selbst etwas falsch gemacht zu haben.

Erst als sie erfahren habe, dass auch eine weitere junge Mitarbeiterin in eine ähnliche Situation geraten sei, habe sie sich zur Anzeige entschlossen.

„Für mich war klar, dass ich jetzt aussagen muss“, wird die junge Frau in den Ermittlungsunterlagen zitiert. Besonders belastend sei für sie gewesen, dass eine noch jüngere Kollegin betroffen gewesen sein könnte. Der Rechtsanwalt der Betroffenen, Gustav Ortner, lobte die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft als umfassend und sachlich. Gleichzeitig zeigte er sich erschüttert über den Umgang mit den Vorwürfen innerhalb der betroffenen Dienststelle.

Nach seiner Einschätzung sei über die Geschehnisse über lange Zeit geschwiegen worden, anstatt die Betroffenen zu schützen und konsequent zu handeln. Ob sich die Vorwürfe letztlich bestätigen, wird nun das Gericht klären müssen. Die Anklage wirft jedoch bereits jetzt Fragen nach dem Umgang mit Machtverhältnissen, dem Schutz junger Mitarbeiterinnen und der Verantwortung von Vorgesetzten im öffentlichen Dienst auf.

Der bevorstehende Prozess dürfte daher nicht nur für die unmittelbar Beteiligten von Bedeutung sein, sondern auch eine grundsätzliche Diskussion über den Umgang mit Grenzüberschreitungen am Arbeitsplatz auslösen.