Nach Informationen aus dem Umfeld eines mutmaßlichen Opfers wurde bereits im Herbst 2021 Anzeige gegen den Mediziner erstattet. Eine Patientin schilderte der Polizei, sie habe in der Ordination eine versteckte Kamera in einer Taschentücherbox entdeckt. Außerdem sei ihr das Verhalten des Arztes äußerst merkwürdig erschienen.

Die Hoffnung auf rasche Ermittlungen erfüllte sich jedoch nicht, wie die Krone berichtet.

Staatsanwaltschaft sah keinen Anfangsverdacht

Nur wenige Tage nach der Anzeige entschied die Staatsanwaltschaft Graz, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Begründung: Es habe kein ausreichender Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung bestanden.

Laut Sprecher Christian Kroschl habe die Frau lediglich von einem “unguten Gefühl” berichtet, gefilmt worden zu sein. Konkrete Beweise habe es damals nicht gegeben. Zudem habe die Patientin selbst angegeben, dass die Untersuchung medizinisch nicht auffällig oder unprofessionell verlaufen sei.

Wurden Warnsignale übersehen?

Mit den inzwischen bekannt gewordenen schweren Vorwürfen stellt sich nun zwangsläufig die Frage, ob damals wichtige Hinweise unterschätzt wurden. Hätte eine intensivere Überprüfung möglicherweise weitere mutmaßliche Opfer schützen können?

Eine klare Antwort darauf gibt es derzeit nicht. Juristisch gilt: Bloße Vermutungen reichen für die Einleitung eines Strafverfahrens oft nicht aus. Rückblickend bleibt jedoch ein bitterer Beigeschmack.

Für zusätzliche Kritik sorgt die Rolle der steirischen Ärztekammer. Als die Schweizer Behörden wegen ähnlicher Vorwürfe gegen den Internisten um Unterstützung ersuchten, wurden laut Berichten keine Informationen übermittelt.

Die Kammer weist die Vorwürfe jedoch entschieden zurück. Man habe die Anfrage umgehend beantwortet, sei aber an gesetzliche Verschwiegenheits-, Datenschutz- und Verfahrensbestimmungen gebunden gewesen. Ohne entsprechende Rechtsgrundlage dürften weder personenbezogene Daten noch Informationen über mögliche Beschwerden weitergegeben werden.

Gleichzeitig betont die Ärztekammer, dass jeder konkrete Hinweis auf mögliches ärztliches Fehlverhalten geprüft werde.

Immer mehr Opfer befürchtet

Während die Ermittlungen des Landeskriminalamts inzwischen auf Hochtouren laufen, dürfte die Zahl der mutmaßlichen Opfer weiter steigen. Offiziell nennt die Staatsanwaltschaft noch keine Zahlen, da der Abschlussbericht der Polizei aussteht.

Der beschuldigte Internist selbst schweigt weiterhin zu sämtlichen Vorwürfen. Auch sein Verteidiger gibt keine Stellungnahme ab. Trotz der Schwere der Anschuldigungen befindet sich der Arzt nach wie vor auf freiem Fuß, weil nach Ansicht der Justiz derzeit keine gesetzlichen Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft vorliegen.

Je mehr Details ans Licht kommen, desto größer wird der Druck auf alle beteiligten Behörden. Ob Warnsignale tatsächlich übersehen wurden oder die damalige Entscheidung rechtlich alternativlos war, wird wohl noch lange diskutiert werden. Für die mutmaßlichen Opfer bleibt jedoch vor allem eine quälende Frage offen: Hätte ihr Leid verhindert werden können?