Ein tragischer Fall ereignete sich am 3. Juli 2025, als ein 52-Jähriger seine sechs Jahre alte Nachbarstochter mit Süßigkeiten in seine Wohnung lockte und vergewaltigte. Angesichts dieser schrecklichen Tat kommt das Urteil überraschend: Nur viereinhalb Jahre Haft stehen dem Syrer bevor. Das Urteil wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger ist bereits rechtskräftig.

Verteidigung spricht von „eingepflanzter Störung“

Sein Verteidiger bezeichnet die Tat zwar als „schrecklich und erschütternd“, erklärt das Verhalten jedoch mit einer pädophilen Störung, die dem Mann „in der Frühphase der Entwicklung von der Natur eingepflanzt worden ist.“ Sowohl der 52-Jährige als auch die Staatsanwältin akzeptieren das Urteil.

Zuvor hatte der Angeklagte die Tat noch geleugnet. Erst nach der Einvernahme der Sechsjährigen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Zeugin vernommen wurde, gestand er. „Ich gebe alles zu“, sagte der Mann. Es sei jedoch „nur einmal passiert.“

Lockmittel Lollipop

An jenem Tag hatte der Mann das Mädchen im Innenhof der Wohnanlage beim Spielen beobachtet und ihr einen Lollipop angeboten. In Erwartung der Süßigkeit folgte ihm das Kind in seine Wohnung. Dort entkleidete er sie teilweise und nahm sexuelle Handlungen an ihr vor.

„Er hat vorher Potenzmittel eingenommen“, sagte der Verteidiger. Deshalb habe sich der Mann „in einem unkontrollierbaren Zustand befunden”. Der Angeklagte bestätige: „Ich hatte zehn Milliliter Testosteron fürs Gym genommen, das leider sexuell anregt.“

Auf die Frage der Richterin, wie lange der Übergriff gedauert habe, antwortete er: „Nur eine Minute. Ich habe ihr dann gesagt, sie soll verschwinden“, erwiderte der 52-Jährige.

Tausende Dateien mit Missbrauchsmaterial

Nach der Festnahme wurde die Wohnung des Mannes durchsucht. Auf mehreren Datenträgern fanden Ermittler zwischen 5.500 und 6.000 Dateien – Bilder und Videos – mit Kindesmissbrauchsmaterial. Zwei dieser Videos hatte der beim AMS als arbeitssuchend gemeldete Mann per WhatsApp weitergeschickt. Außerdem fertigte er aus dem Material über 160 Screenshots an.

Auch ein weiterer Vorfall war angeklagt: In einem Park soll der Mann einem anderen Mädchen auf seinem Handy einen Pornofilm gezeigt und die Unmündige aufgefordert haben, es nachzuahmen. Auch dazu legte der 52‑Jährige ein Geständnis ab.