Im Dezember 2024 geht der ehemalige Hürther SPD-Fraktionschef Lukas Gottschalk in einer Kneipe in der nordrhein-westfälischen Stadt auf den AfD-Stadtrat Norbert Raatz los. Erst schubst Gottschalk sein Opfer, dann folgen ein Tritt in die Brust und ein Schlag ins Gesicht des Opfers. Kameraufnahmen zeugen von der Tat.

Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage wegen „gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung“ gegen zwei Männer beim Amtsgericht Brühl erhoben. Der Strafrahmen hierfür reicht von 6 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.

Auf den Kameraufnahmen ist zu sehen, wie Gottschalk zunächst den Wirt hinter der Theke angreift. Dann ist das Wort „Nazischwein“ zu hören. Schließlich attackiert er den AfD-Stadtrat, der daraufhin zu Boden geht. Seit der Tat leidet Raatz nach eigenen Aussagen an einem Schädel-Hirn-Trauma.

Gottschalk schlägt zudem einem weiteren Mann ins Gesicht. Auch ein Begleiter des SPD-Politikers greift denselben Mann an. Seine Tat begründete Gottschalk damit, vermeintlich provoziert worden zu sein. Auch er erstattete Anzeige wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Körperverletzung. Laut Staatsanwaltschaft dauern die Ermittlungen hierzu an.

Opfer musste bereits Strafe zahlen

Für das Opfer, AfD-Politiker Norbert Raatz, ging die Auseinandersetzung bereits mit rechtlichen Konsequenzen einher. Weil er das Tatvideo veröffentlichte, erließ das Landgericht Köln gegen den Mann eine einstweilige Verfügung. Raatz musste zudem 2.500 Euro an Gerichts- und Anwaltskosten aufbringen. Das Gericht begründete die Strafzahlung damit, dass Raatz durch die Veröffentlichung die „Vertraulichkeit des Wortes“ gebrochen habe.

Gegenüber der Jungen Freiheit erklärte Raatz: „Ich finde es eigenartig, dass ich bereits rund vier Wochen nach dem gezielten körperlichen Angriff auf meine Person wegen der Veröffentlichung des gesprochenen Wortes im Überwachungsvideo verurteilt wurde. Lukas Gottschalk und sein Mittäter erhielten dagegen bis zum heutigen Tage noch kein Gerichtsverfahren.“

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