Bei groben oder wiederholten Verstößen können Leistungen der Grundversorgung künftig eingeschränkt oder im Einzelfall eingestellt werden. Möglich wurde die neue Hausordnung durch die Novelle des steirischen Grundversorgungsgesetzes, die am 12. Juni in Kraft getreten ist.

Erstmals kann die Landesregierung damit verbindliche Verhaltensregeln für organisierte Asylunterkünfte erlassen. Ziel sei es laut Land Steiermark, Ordnung und Sicherheit in den Quartieren sicherzustellen.´, berichtet 5min.at.

Anwesenheit und Besucher klar geregelt

Die neue Hausordnung enthält mehrere verpflichtende Vorgaben für Personen in der Grundversorgung.

So müssen Bewohner künftig täglich ihre Anwesenheit bestätigen. Längere Abwesenheiten sind der Quartierleitung zu melden. Zudem verpflichtet die Hausordnung zu einem sparsamen Umgang mit Strom, Wasser und Heizenergie sowie zu einem sorgfältigen Umgang mit Einrichtung und Mobiliar.

Auch Ruhezeiten werden ausdrücklich festgelegt. Besucher sind grundsätzlich nur eingeschränkt und bis spätestens 22 Uhr erlaubt.

Sauberkeit und Mithilfe verpflichtend

Bewohner müssen ihre Zimmer und Gemeinschaftsbereiche sauber halten sowie die geltenden Regeln zur Mülltrennung einhalten.

Bereits mit der Gesetzesnovelle wurde außerdem festgelegt, dass zumutbare Hilfstätigkeiten rund um die Unterkunft übernommen werden müssen. Dazu zählen etwa Schneeräumen oder Rasenmähen. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn die betroffene Person damit nicht einverstanden ist.

Leistungen können gekürzt werden

Nach Angaben des Landes können bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung Leistungen der Grundversorgung eingeschränkt oder vollständig eingestellt werden.

Neu geregelt wurde außerdem, dass die Leitung einer Asylunterkunft sowohl die Sicherheitsbehörden als auch die zuständige Landesabteilung unverzüglich informieren muss, wenn der Verdacht auf extremistische oder terroristische Aktivitäten besteht.

Landesregierung spricht von Kurswechsel

Der für Asyl zuständige Landesrat Hannes Amesbauer bezeichnete die neue Hausordnung als Teil eines grundlegenden Kurswechsels in der steirischen Asylpolitik. Ziel sei ein restriktiverer Umgang mit der Grundversorgung und klare Bedingungen für den Aufenthalt in organisierten Unterkünften.

Landesrat Karlheinz Kornhäusl erklärte, die neuen Vorgaben würden nachvollziehbare Regeln für das Zusammenleben schaffen. Wer Schutz erhalte, müsse sich auch an die geltenden Bestimmungen halten.

Auch Landeshauptmann Mario Kunasek betonte, dass die Grundversorgung ein zeitlich begrenztes Schutzangebot sei. Die Einhaltung der Hausordnung bleibe eine Voraussetzung für den Bezug dieser Leistungen.