Hintergrund der Novelle ist ein Erkenntnis des österreichischen Verfassungsgerichtshofs. Das Höchstgericht hatte Ende 2024 jene Bestimmung aufgehoben, wonach Sterbeverfügungen nach einem Jahr automatisch ihre Gültigkeit verlieren und anschließend nur durch ein vollständiges neues Verfahren erneuert werden können.
Seit dem 1. Juni gelten bestehende Sterbeverfügungen daher vorläufig unbegrenzt, bis eine neue gesetzliche Regelung beschlossen wird, berichtet der Kurier.
Regierung hält an Jahresfrist fest
Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht vor, dass Sterbeverfügungen weiterhin nur ein Jahr gültig bleiben.
Neu ist allerdings, dass eine Verlängerung künftig innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren in einem vereinfachten Verfahren möglich sein soll. Während bei der erstmaligen Errichtung weiterhin zwei ärztliche Aufklärungsgespräche sowie die Dokumentation durch Notare oder Patientenvertretungen notwendig bleiben, soll die Verlängerung deutlich unkomplizierter erfolgen können. Der Österreichische Gesellschaft für Humanes Lebensende geht die Reform nicht weit genug.
Die Organisation kritisiert, dass Betroffene trotz vereinfachter Verlängerung weiterhin jährlich organisatorischen, finanziellen und psychischen Aufwand auf sich nehmen müssten. Sie fordert eine längere Gültigkeitsdauer von zumindest zwei Jahren und verweist auf Patientenverfügungen, die acht Jahre wirksam bleiben.
Darüber hinaus sieht die Gesellschaft weiterhin rechtliche Unsicherheiten für Angehörige und Helfer, die trotz Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben mit polizeilichen Ermittlungen konfrontiert werden könnten.
Bischofskonferenz lehnt Reform grundsätzlich ab
Die Österreichische Bischofskonferenz bekräftigte hingegen ihre grundsätzliche Ablehnung der Sterbehilfe.
Nach Ansicht der Kirche verdient menschliches Leben bis zu seinem natürlichen Ende umfassenden Schutz. Die geplante Neuregelung gehe über die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs hinaus und ermögliche eine aus Sicht der Bischofskonferenz zu weitreichende Verlängerung von Sterbeverfügungen.
Kritik kommt auch von juristischen und medizinischen Fachstellen.
Mehrere Stellungnahmen bemängeln, dass bei der Verlängerung der Sterbeverfügung künftig kein verpflichtendes Mehraugenprinzip mehr vorgesehen ist. Die Erneuerung könnte teilweise nur noch durch eine einzelne Person erfolgen.
Sowohl die Rechtsanwaltskammer als auch Patientenvertreter und mehrere Bundesländer sehen darin ein mögliches Risiko für die Rechtssicherheit. Zusätzlichen Unmut löste die Dauer der Begutachtung aus.
Zahlreiche Institutionen kritisieren, dass für Stellungnahmen lediglich 14 Tage zur Verfügung standen. Üblicherweise werden für Gesetzesentwürfe sechs Wochen Begutachtungsfrist empfohlen.
Die Österreichische Rechtsanwaltskammer fordert darüber hinaus, dass künftig auch Rechtsanwälte neben Notaren als dokumentierende Personen tätig werden dürfen.
Sicherheitsfragen rund um das Präparat
Diskutiert wird auch der Umgang mit dem tödlichen Medikament.
Der Seniorenrat fordert einen besseren Kontrollmechanismus für Fälle, in denen eine Sterbeverfügung ausläuft oder nicht verlängert wird. In solchen Situationen müsse nachvollziehbar sein, wo sich das bereits ausgegebene Präparat befindet.
Sozialministerium fordert mehr Vorbereitungszeit
Das Sozialministerium selbst regt an, die Reform erst mit 1. April 2027 in Kraft treten zu lassen.
Als Grund werden umfangreiche technische Anpassungen beim elektronischen Sterbeverfügungsregister genannt. Zudem soll geprüft werden, ob Sicherheitsbehörden in Notfällen auf das Register zugreifen können, um den dokumentierten Sterbewillen betroffener Personen zu berücksichtigen.
Die Stellungnahmen zeigen, wie umstritten die Sterbehilfe in Österreich weiterhin ist. Während Befürworter eine stärkere Entlastung der Betroffenen fordern, warnen Kritiker vor einer schrittweisen Ausweitung der bestehenden Regelungen.
Wie die endgültige Gesetzesfassung aussehen wird, dürfte daher noch Gegenstand intensiver politischer Diskussionen werden.

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