Ausgangspunkt des neuen Verfahrens ist die Frage, ob Grasser die im Buwog-Komplex erhaltenen Gelder ordnungsgemäß versteuert hat. Nach österreichischem Steuerrecht müssen grundsätzlich sämtliche Einkünfte versteuert werden – unabhängig davon, ob sie aus legalen oder illegalen Quellen stammen.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft dem Ex-Minister deshalb vor, die betreffenden Einnahmen nicht versteuert zu haben. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm zusätzliche strafrechtliche Konsequenzen, berichtet die Kronen Zeitumg.

Weitere Haftstrafe möglich

Nach den Vorwürfen könnte Grasser wegen Abgabenhinterziehung mit einer weiteren Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren konfrontiert werden. Ob es tatsächlich zu einer Anklage oder Verurteilung kommt, müssen jedoch die weiteren Ermittlungen und ein mögliches Gerichtsverfahren zeigen.

Das neue Verfahren kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Folgen der Buwog-Affäre für den ehemaligen Spitzenpolitiker ohnehin noch nicht abgeschlossen sind.

Gefahr für die Fußfessel?

Besonders interessant ist die Frage, welche Auswirkungen das neue Verfahren auf bestehende Vollzugslockerungen haben könnte. Juristen weisen darauf hin, dass bei elektronisch überwachtem Hausarrest – umgangssprachlich als „Fußfessel“ bekannt – bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Nach Angaben von Strafverteidigern wurden in der Vergangenheit Vollzugslockerungen teilweise widerrufen, wenn gegen Betroffene neue Strafverfahren eingeleitet wurden. Ob dies auch im Fall Grasser geschieht, hängt jedoch von den konkreten Umständen sowie von den Entscheidungen der zuständigen Vollzugs- und Justizbehörden ab.

Entscheidung der Behörden steht aus

Derzeit ist offen, ob das neue Finanzstrafverfahren tatsächlich Auswirkungen auf Grassers Vollzugsstatus haben wird. Experten betonen, dass ein bloß anhängiges Verfahren nicht automatisch zum Entzug einer Fußfessel führt. Maßgeblich sind unter anderem die Schwere der Vorwürfe, die rechtliche Bewertung durch die Behörden sowie die individuellen Umstände des Einzelfalls.

Fest steht jedoch: Mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung droht dem ehemaligen Finanzminister ein weiteres Kapitel in einer bereits jahrelang andauernden juristischen Auseinandersetzung.