Seit Samstag gelten in den Genfer Badeanstalten strengere Vorschriften für die Kleidung im Wasser. Erlaubt sind künftig ausschließlich ein- oder zweiteilige Badeanzüge, die oberhalb der Knie enden und die Arme freilassen. Die Regelung gilt für alle Badegäste unabhängig vom Alter und betrifft ausschließlich den Aufenthalt in den Schwimmbecken. Am Beckenrand oder auf den Liegewiesen dürfen Besucher weiterhin Kleidung ihrer Wahl tragen.

Auch UV-Schutzanzüge betroffen

Ursprünglich wurde die Gesetzesänderung vor allem mit der Diskussion um Burkinis in Verbindung gebracht. Die nun verabschiedete Formulierung umfasst jedoch deutlich mehr Kleidungsstücke. Davon betroffen sind unter anderem langärmelige UV-Schutzanzüge, die insbesondere bei Kindern und Familien zum Schutz vor intensiver Sonneneinstrahlung weit verbreitet sind. Gerade dieser Punkt sorgt bei vielen Eltern für Unverständnis. Bereits am ersten Wochenende nach Inkrafttreten äußerten zahlreiche Besucher der Genfer Freibäder Kritik an den neuen Bestimmungen. Viele Eltern sehen in den UV-Anzügen einen wichtigen Schutz vor Sonnenbrand und Hautkrebs. Andere Badegäste argumentieren, dass Familien selbst entscheiden sollten, welche Kleidung für ihre Kinder angemessen ist. Die Diskussion dreht sich daher längst nicht mehr ausschließlich um religiöse Bekleidung, sondern auch um Gesundheits- und Erziehungsfragen.

Schwimmbäder vor praktischen Problemen

Auch die Betreiber der Badeanlagen stehen vor Herausforderungen. In stark frequentierten Freibädern mit mehreren tausend Besuchern pro Tag stellt sich die Frage, wie die Einhaltung der Vorschriften kontrolliert werden soll. Verantwortliche weisen darauf hin, dass die praktische Umsetzung erhebliche personelle und organisatorische Schwierigkeiten mit sich bringen könnte. Deshalb wollen einige Einrichtungen die neuen Regeln zunächst schrittweise umsetzen. Beschlossen wurde das Gesetz bereits im März vom Genfer Kantonsparlament. Befürworter argumentieren, dass die aktuelle Formulierung bewusst auf allgemeine Kleidungsregeln setzt, anstatt einzelne religiöse Bekleidungsformen direkt zu verbieten. Dadurch solle eine einheitliche Regelung für sämtliche Schwimmbäder geschaffen werden. Aus Sicht der Unterstützer werde so eine Gleichbehandlung aller Badegäste gewährleistet.

Gegner sprechen von Diskriminierung

Kritik kommt hingegen von mehreren Organisationen und Bürgerrechtsgruppen. Sie kündigten bereits rechtliche Schritte gegen das Gesetz an. Nach Ansicht der Gegner richtet sich die Regelung faktisch gegen muslimische Frauen, die Burkinis tragen möchten. Darüber hinaus würden auch andere Personengruppen betroffen sein, etwa Menschen, die sich aus gesundheitlichen, kulturellen oder persönlichen Gründen stärker bedecken möchten. Die Kritiker werfen den Verantwortlichen vor, mit dem Gesetz Kleidungsfreiheit einzuschränken und bestimmte Bevölkerungsgruppen zu benachteiligen.

Rechtliche Auseinandersetzung steht bevor

Mehrere Verbände wollen in den kommenden Tagen Rekurs gegen die neue Vorschrift einlegen. Ziel ist es, die Anwendung des Gesetzes vorläufig auszusetzen und eine gerichtliche Überprüfung zu erreichen. Damit dürfte die Debatte um Burkinis, persönliche Freiheit und Gleichbehandlung in Genf noch lange nicht beendet sein. Während Befürworter auf klare  Regeln und Einheitlichkeit pochen, sehen Gegner darin einen Eingriff in individuelle Rechte und die freie Wahl der Kleidung.