Die damals 16-Jährige soll den 21-jährigen Syrer über Snapchat kennengelernt haben. Für ein persönliches Treffen fuhr sie später mit dem Zug nach Wien. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft wurde sie dort in eine Wohnung gelockt.

Anschließend soll der 21-Jährige die Jugendliche vergewaltigt und den Übergriff mit seinem Handy gefilmt haben. Kurz darauf soll auch sein 19-jähriger Cousin die 16-Jährige vergewaltigt und ebenfalls Aufnahmen angefertigt haben. Laut Anklage sollen die Videos später als Druckmittel gegen das Mädchen eingesetzt worden sein. Für den Fall einer Anzeige soll ihr mit der Veröffentlichung der Aufnahme gedroht worden sein.

Angeklagte bestreiten die Vorwürfe

Die beiden Angeklagten weisen die gegen sie erhobenen Vorwürfe zurück. Der 21-Jährige erklärte vor Gericht, mit der Jugendlichen mehrere Wochen eine Beziehung geführt zu haben. Der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen. Der 19-Jährige bestritt ebenfalls die Vorwürfe und gab an, sich zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Übergriffs nur in der Wohnung aufgehalten zu haben, um ein Paar Schuhe zu holen.

Die Verteidigung verwies außerdem darauf, dass keine Verletzungen dokumentiert worden seien und die Jugendliche nach dem Vorfall keinen Arzt aufgesucht habe. Der Rechtsvertreter des 21-Jährigen erklärte zudem, auf dem sichergestellten Mobiltelefon seines Mandanten seien keine belastenden Videoaufnahmen gefunden worden.

Aussage bereits im Vorfeld aufgenommen

Die Jugendliche war bei der Verhandlung nicht persönlich anwesend. Stattdessen griff das Gericht auf ihre bereits zuvor im Rahmen einer kontradiktorischen Vernehmung aufgenommene Aussage zurück. Diese wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgespielt. Mit einem Urteil wird noch am Montag gerechnet.