Jetzt steht nicht nur der Beschuldigte, sondern auch der Ablauf innerhalb der Justiz im Mittelpunkt. Eigentlich hätte der 21-Jährige am 3. Juli seine Freiheitsstrafe in der Justizanstalt Wiener Neustadt antreten müssen. Doch der Verurteilte erschien nicht, berichtet die Heute.
Brisant: Zum Zeitpunkt der mutmaßlichen neuen Tat war dem zuständigen Landesgericht das Fernbleiben offenbar noch gar nicht gemeldet worden. Die Justizanstalt hatte den fehlenden Haftantritt noch nicht weitergeleitet. Zwischen dem geplanten Strafantritt und den neuen Vorwürfen lag außerdem ein Wochenende.
Bereits im ersten Verfahren Ärger mit Gericht
Schon während des ersten Strafverfahrens hatte der Syrer laut Berichten für Probleme gesorgt.
Zu einer Hauptverhandlung erschien er unentschuldigt nicht. Telefonisch war er nicht erreichbar, auch eine Vorführung an seiner Meldeadresse scheiterte. Der Hauptmieter erklärte den Beamten, der Mann wohne dort gar nicht mehr.
Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft seine Festnahme wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr. Später meldete sich der Angeklagte doch noch bei der Polizei.
Seine Erklärung: Er habe versucht, das Gericht zu erreichen, aber niemanden erreicht.
Sein Verteidiger erklärte zunächst, sein Mandant habe den Termin vergessen, weil er in einem anderen Bundesland gearbeitet habe.
Später folgte eine andere Version.
Den Gerichtstermin habe der Syrer schlicht „verschlafen“.
Festgenommen – und kurz darauf wieder frei
Im Oktober wurde der 21-Jährige schließlich festgenommen. Das Gericht verhängte Untersuchungshaft.
Doch dagegen legte der Mann Beschwerde ein – mit Erfolg.
Das Oberlandesgericht Wien sah zwar Anzeichen dafür, dass sich der Angeklagte dem Verfahren entziehen wollte. Für eine konkrete Fluchtgefahr reiche das jedoch nicht aus. Auch eine Gefahr weiterer Straftaten wurde damals verneint.
Die Folge: Der Syrer wurde am 30. Oktober umgehend aus der Untersuchungshaft entlassen. Nach seiner Freilassung versicherte der Verurteilte mehrfach, seine Strafe am 3. Juli ordnungsgemäß anzutreten.
Doch auch dieses Versprechen hielt er offenbar nicht ein.
Bereits zuvor soll es laut Berichten Schwierigkeiten mit der Bewährungshilfe gegeben haben, weil vereinbarte Termine nicht eingehalten wurden.
Jetzt wird der gesamte Ablauf überprüft
Warum ein bereits rechtskräftig verurteilter Mann trotz anstehender Haftstrafe noch auf freiem Fuß war, beschäftigt nun die Justiz.
Nach den neuen Vergewaltigungsvorwürfen gegen den 21-Jährigen wird jetzt genau geprüft, weshalb der Haftantritt scheiterte und ob es dabei zu Versäumnissen gekommen ist.
Der Fall sorgt damit nicht nur wegen der schweren Vorwürfe gegen den Syrer für Entsetzen, sondern wirft auch unangenehme Fragen über die Abläufe im Justizsystem auf.

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