Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im März 2024 vor der Großen Moschee in Mekka mehrere Menschen angegriffen und dabei fünf Personen verletzt zu haben. Alle Opfer überlebten den Angriff. Nach Ermittlungen der saudischen Behörden soll Hasan E. Teil eines größeren islamistischen Netzwerks gewesen sein. Ihm werden Verbindungen zu mehreren Personen nachgesagt, die mit Terrorplänen in Europa und im Nahen Osten in Verbindung gebracht werden.

Besonders brisant ist dabei der behauptete Kontakt zu Beran A., jenem Mann, der später wegen der Planung eines Terroranschlags auf ein Konzert von Popstar Taylor Swift in Wien verurteilt wurde.

Die österreichischen Behörden hatten den geplanten Anschlag auf die Eras-Tour-Konzerte im Sommer 2024 vereitelt. Die Veranstaltungen wurden daraufhin abgesagt.

Angriff in Mekka

Laut Anklage soll Hasan E. kurz vor der Tat ein Messer gekauft haben. Anschließend habe er einen Sicherheitsmitarbeiter vor der Großen Moschee angegriffen und weitere Personen verletzt.

Während andere mutmaßliche Mitglieder der Gruppe ihre Pläne nicht umgesetzt hätten, werfen die saudischen Behörden Hasan E. vor, tatsächlich zur Tat geschritten zu sein.

Er wurde noch am Tag des Angriffs festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Österreich bemüht sich um konsularische Betreuung

Das österreichische Außenministerium bestätigte, dass dem Staatsbürger konsularische Unterstützung gewährt wird. Mitarbeiter der österreichischen Vertretung stehen nach Angaben des Ministeriums in regelmäßigem Kontakt mit dem Inhaftierten.

Medienberichten zufolge beklagt Hasan E. schwierige Haftbedingungen. Unter anderem sprach er von Überbelegung, mangelnder medizinischer Versorgung und sehr eingeschränkten Möglichkeiten, das Gefängnisgelände zu verlassen.

Todesstrafe möglich

Saudi-Arabien zählt zu den wenigen Staaten weltweit, die weiterhin regelmäßig die Todesstrafe vollstrecken. Zu den angewandten Hinrichtungsmethoden gehört auch die Enthauptung.

Sollte das Gericht den Terrorvorwürfen folgen, könnte Hasan E. eine der härtesten Strafen des saudischen Strafrechts drohen. Mehrere Versuche, eine Überstellung nach Österreich zu erreichen, sollen bislang erfolglos geblieben sein.

Neben dem Strafverfahren wurde der Österreicher bereits zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 30.000 saudischen Riyal verurteilt. Der Fall sorgt sowohl in Österreich als auch international für Aufmerksamkeit, weil er zwei besonders sensible Themen verbindet: die Terrorermittlungen rund um den vereitelten Anschlag auf ein Konzert von Taylor Swift in Wien sowie die Anwendung der Todesstrafe in Saudi-Arabien.

Ob das Gericht tatsächlich ein Todesurteil verhängt, wird sich mit der bevorstehenden Urteilsverkündung zeigen.