Bereits seit 2016 hatte Tesla erklärt, die Fahrzeuge seien mit der notwendigen Hardware für autonomes Fahren ausgestattet. Viele Kunden investierten deshalb mehr als 6.000 Euro in die entsprechende Option.
Mittlerweile räumt Tesla jedoch ein, dass die aktuelle Generation der autonomen Fahrsoftware auf Fahrzeugen mit der sogenannten Hardware 3 nicht wie vorgesehen funktioniert. Betroffen sind praktisch alle europäischen Model 3 und Model Y, die bis Anfang 2024 ausgeliefert wurden.
Damit droht für zahlreiche Käufer das Ende eines lang gehegten Versprechens, berichtet die Krone.
Elon Musk kündigt Nachrüstung an
Tesla-Chef Elon Musk stellte zwar eine Lösung in Aussicht: Europaweit sollen spezielle Mikrofabriken entstehen, in denen betroffene Fahrzeuge mit neuer Hardware nachgerüstet werden können.
Wann diese Umrüstung beginnt, welche Länder zuerst an der Reihe sind und wie sie konkret ablaufen soll, ist derzeit allerdings völlig offen.
Wiener Kanzlei organisiert betroffene Kunden
Die Unsicherheit ruft nun Juristen auf den Plan. Die Wiener Kanzlei fokus Rechtsanwälte hat mit der Plattform „kein-autonomes-fahren.at“ eine Sammelinitiative für betroffene Tesla-Besitzer gestartet.
Rechtsanwalt Clemens Stegner sieht gute Chancen für mögliche Ansprüche: Wurde Käufern zugesichert, dass ihr Fahrzeug mit der verbauten Hardware autonom fahren könne, diese Fähigkeit aber tatsächlich nicht vorhanden ist, könne ein Vertragsmangel vorliegen. Daraus könnten sich Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche ergeben.
Nach Schätzungen sind allein in Österreich rund 30.000 Tesla-Fahrzeuge mit der betroffenen Hardware unterwegs. Bereits zahlreiche Besitzer haben sich der Initiative angeschlossen.
Das erklärte Ziel der Kanzlei ist ein Präzedenzfall gegen den US-Elektroautobauer. Sollte ein Gericht den Argumenten folgen, könnten betroffene Kunden zumindest einen Teil ihres Geldes zurückerhalten – oder Anspruch auf eine kostenlose technische Nachrüstung haben.
Für viele Tesla-Fahrer könnte der Traum vom vollautonomen Fahren damit zwar vorerst ausgeträumt sein. Die juristische Aufarbeitung des Falls dürfte jedoch gerade erst beginnen.

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