Rund einen Monat nach dem Rücktritt von ORF-Generaldirektor Roland Weißmann sorgt ein interner Bericht weiterhin für Wirbel. Obwohl die Untersuchung zu einem überraschenden Ergebnis kam, bleibt das Dokument unter Verschluss. In einem Schreiben an den Stiftungsrat legt Interims-ORF-Chefin Ingrid Thurnher nun dar, warum selbst das höchste Gremium keinen vollständigen Einblick erhält, und liefert zumindest in Teilen neue Details.
Bericht bleibt geheim – trotz Kritik
Diese Entscheidung sorgt intern für Unmut. Denn selbst die Mitglieder des ORF-Stiftungsrats dürfen den Compliance-Bericht nicht einsehen. Dabei hatte Thurnher zuvor betont, dass dieser nicht einfach „in der Schublade verschwinden“ werde.
Die Kritik ließ nicht lange auf sich warten. So sprach etwa Stiftungsrat Gregor Schütze offen von einer „Unterdrückung“ und forderte eine „zeitnahe und substanzielle Klärung“.
Thurnher verweist auf Datenschutz
Nun reagiert die Interims-Chefin. In ihrem Schreiben betont sie, dass ihr Transparenz „ein echtes Anliegen“ sei. Gleichzeitig betont sie jedoch, dass es klare rechtliche Grenzen gebe. Man müsse den Datenschutz, den Schutz der Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten sehr ernst nehmen. Genau deshalb sei der Bericht nicht direkt zugänglich.
Thurnher ließ stattdessen prüfen, wie der Stiftungsrat zumindest „Einsicht in die Ergebnisse des Untersuchungsberichts“ erhalten könne, ohne diese Rechte zu verletzen.
Anwaltsschreiben bringt erste Details
Als Ersatz wurde ein Anwaltsschreiben übermittelt, das die zentralen Punkte des Berichts zusammenfasst. Darin werden der Ablauf der Untersuchung und der festgestellte Sachverhalt rund um „RW“, also Roland Weißmann, beschrieben.
Demnach hätten die Aussagen Weißmanns und der betroffenen Frau „in weiten Teilen übereingestimmt“. Unterschiede gab es jedoch in einem entscheidenden Punkt: Wie hatte die Frau ihn zurückgewiesen und hatte er seine Position missbraucht? Diese Widersprüche konnten durch die vorgelegten Unterlagen nicht vollständig geklärt werden. Weitere angeforderte Chats wurden nur teilweise übermittelt.
Beziehung mit „romantischer Komponente“
Laut Anwaltsschreiben bestand zwischen Weißmann und der Betroffenen über mehrere Jahre eine „freundschaftliche Beziehung“, die bereits vor seiner Zeit als Generaldirektor begonnen habe. Zudem heißt es darin: „Die Beziehung hatte zumindest stellenweise eine beidseitig romantische Komponente.“
Entscheidend ist, dass nicht festgestellt werden konnte, dass Weißmann zu irgendeinem Zeitpunkt seine berufliche Stellung missbraucht hätte. Auch sei nicht mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“ belegbar, dass sein Verhalten unerwünscht gewesen sei.
Klarer Befund – keine Belästigung
Das rechtliche Fazit lautet: „Im Ergebnis konnte daher keine sexuelle Belästigung durch RW festgestellt werden.“
Trotzdem wurde Weißmann gekündigt. Laut Anwaltsschreiben war die Entlassung nicht gerechtfertigt, die Kündigung jedoch rechtmäßig. Für Weißmann bedeutet das, dass er „keine erfolgsversprechenden Möglichkeiten“ habe, gegen die Kündigung vorzugehen.

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