Dammbruch in Frankreich: Die französische Nationalversammlung in Paris beschloss am Mittwoch ein neues Euthanasie-Gesetz. Künftig ist aktive Sterbehilfe für schwerkranke Menschen erlaubt. Nach langer parlamentarischer Debatte stimmte die Nationalversammlung mit 291 zu 241 Stimmen für das Gesetz. Kritiker sprechen von einem der freizügigsten Sterbehilfe-Gesetze der Welt.
In Österreich bisher nur assistierter Suizid erlaubt
Mit der endgültigen Verabschiedung reiht sich Frankreich in den Kreis von Ländern wie Belgien, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, der Schweiz, Spanien und Uruguay ein, die ein solches sehr progressives Recht bereits eingeführt haben.
In Österreich ist bisher nur der assistierte Suizid erlaubt.
Kritiker sehen in dem französischen Gesetz einen anthropologischen Wandel von außergewöhnlicher Tragweite – konnten die Reform aber letztlich nicht verhindern, wie das Onlinemedium Statement berichtet.
Eine Liste mit 27 Kritikpunkten zeigt, wie weit Frankreichs neue Regelung tatsächlich geht – und sorgt sowohl bei Kirche als auch bei Verfassungsjuristen für Alarm.
Ein Arzt entscheidet – ohne Zeugen, ohne Formvorschrift
Besonders brisant: Ein einziger Arzt entscheidet über das gesamte Verfahren. Der Todeswunsch kann schriftlich geäußert werden – oder „durch jedes andere der Person entsprechende Ausdrucksmittel”. In der Praxis reicht es, wenn der Arzt erklärt, die Person wolle sterben. Ein Zeuge, der die Echtheit des Wunsches bestätigt? Nicht vorgesehen.

Drei Tage bis zum Tod
Noch alarmierender: Der Arzt kann die Person am selben Tag, an dem der Todeswunsch geäußert wird, zum ersten Mal treffen. Sogar Menschen unter Vormundschaft oder Betreuung – die nicht einmal einen Scheck unterschreiben dürfen – können demnach innerhalb von zwei Tagen den Tod beantragen. Auch Personen mit schweren psychischen Störungen, etwa mit Suizidtendenzen, sind vom Verfahren nicht ausgeschlossen.
Die vorgeschriebene Konsultation zweier weiterer Personen? Kann per Videokonferenz erfolgen – und zwar mit Personen, die der Arzt selbst auswählt, darunter sogar Pflegehilfskräfte, die ihm unterstellt sein können. Eine persönliche Untersuchung des Patienten ist dafür nicht nötig. Die Bedenkzeit beträgt gerade einmal zwei Tage. Macht in Summe: Das gesamte Verfahren kann in drei Tagen abgeschlossen sein.
Angehörige bleiben außen vor
Auch die Familie hat kein Mitspracherecht: Sie wird über ein laufendes Euthanasie-Verfahren nicht informiert – erst nach dem Tod. Klagen dürfen sie dagegen ohnehin nicht. Und: Anträge, Euthanasie-Verfahren strikt von der Organentnahme zu trennen, wurden im Parlament allesamt abgelehnt. Bezahlt wird das Ganze von der Sozialversicherung – sprich von allen französischen Steuerzahlern.
„Frankreich fordert seine eigene Euthanasie"
Auch aus der Kulturszene hagelt es Kritik. Bestseller-Autor Michel Houellebecq fand in der konservativen Tageszeitung Figaro deutliche Worte: Er sehe, wie einst der Dichter Yeats, ein „vom Blut geschwärztes Meer” aufsteigen. Sein Fazit: „Ich kann nicht umhin zu denken, dass Frankreich, indem es für seine Bürger den Zugang zur Euthanasie fordert, seine eigene Euthanasie fordert.”

Kirche mobilisiert – Priester unter Beschuss
Die katholische Kirche lässt die Entwicklung nicht unkommentiert. Der Bischof von Bayonne, Msgr. Marc Aillet, erinnerte daran, dass ein Politiker, der aus Gewissensgründen für das Gesetz gestimmt hat, künftig nicht mehr zur Kommunion zugelassen werden sollte. Die katholische Plattform Hozana rief unter dem Motto „Betet für einen Abgeordneten” zu einer Gebetskette auf.

Für Aufsehen sorgte zudem ein Vorfall in Châteaudun: Ein Priester erklärte in seiner Sonntagspredigt, Euthanasie widerspreche fundamental der christlichen Anthropologie – „Man sorgt sich nicht um das Leben, indem man ein Leben nimmt.” Ausgerechnet der Berichterstatter des Gesetzes, Abgeordneter Philippe Vigier, saß an diesem Tag in der Kirchenbank. Er zeigte sich „beleidigt” und „zutiefst verletzt” und forderte eine Entschuldigung – die der Priester verweigerte.
Kirchliche Spitäler vor Existenzfrage
Als besonders gravierend gilt das Fehlen einer kollektiven Gewissensklausel: Zwar dürfen einzelne Ärzte die Mitwirkung verweigern, Institutionen als Ganzes jedoch nicht. Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft stehen damit vor einer Zerreißprobe – entweder sie akzeptieren eine Praxis, die ihrer Identität widerspricht, oder sie müssen schließen. Manche Ordensgemeinschaften erwägen bereits, ihre Einrichtungen ins Ausland zu verlegen.
Verfassungsrat als letzte Hoffnung
Genau dieser Punkt bewog Senatspräsident Gérard Larcher – als politisch eher gemäßigt geltendes Mitglied der Mitte-rechts-Partei Les Républicains – dazu, das Gesetz dem Verfassungsrat vorzulegen. Er sieht unter anderem die Menschenwürde, das Recht auf Leben und die Gleichheit vor dem Gesetz in Gefahr. Überraschend zog auch Premierminister Sébastien Lecornu, der dem Gesetz persönlich ablehnend gegenübersteht, nach und kündigte am 14. Juli ebenfalls eine Anrufung des Verfassungsrats an.
Houellebecqs Fazit bleibt als Mahnung: „Wir betreten eine Welt, in der es leichter sein wird zu sterben; ich hätte eine Welt bevorzugt, in der man leben kann.”

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