Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde eines staatenlosen Palästinensers aus Syrien ab. Der Mann wollte internationalen Schutz. Das Gericht bestätigte aber die Entscheidung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl: Kein Asyl, kein subsidiärer Schutz, kein Aufenthaltsrecht im Asylverfahren.

„Lebensgefahr“ für „Gefahr für Gemeinschaft“

Was den Fall aus dem Jahr 2023 laut Heute allerdings brisant macht: Das Gericht sieht den Mann aufgrund seiner Straftaten – er ließ unter anderem 46 Flüchtlinge bei brütender Hitze in einem Lkw eingeschlossen zurück – weiterhin als „Gefahr für die Gemeinschaft“. Eine Abschiebung nach Syrien ist jedoch nicht möglich, da dort weiterhin Gefahr für Leben, Sicherheit und Grundversorgung besteht.

Auch in Deutschland abgewiesen

Der Mann stammt aus Syrien, ist staatenloser Palästinenser, sunnitischer Muslim und spricht Arabisch. In Europa stellte er bereits in Deutschland einen Asylantrag, der 2024 final abgelehnt wurde. Auch in Österreich gab es bereits ein früheres Verfahren, bevor er im März 2024 neuerlich Schutz wollte.

Schlimme Vorgeschichte

Die kriminelle Vorgeschichte des Syrers hat es auch in sich. Der Mann war laut Gericht in Deutschland wegen Drogendelikten und Diebstählen verurteilt worden. In Ungarn bekam er danach eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Kurz nach seiner Entlassung schloss er sich einer Schlepperbande an.

Eiskalt den Tod von 46 Flüchtlingen riskiert

Dann erfolgte die Schleppung im Juli 2023. Der Mann fuhr per Lkw von Ungarn nach Österreich. Im Fahrzeug waren 46 syrische Staatsangehörige ohne gültige Papiere. Jeder der Personen soll einen vierstelligen Eurobetrag für die illegale Reise bezahlt haben. Dem Beschwerdeführer sei als Lohn versprochen worden, dass seine Mutter und zwei Schwestern von Syrien nach Europa gebracht werde.

Opfer konnten sich selbst befreien

Laut Gericht machte der Mann während der vierstündigen Fahrt keine Pausen und gab den Geschleppten im Laderaum weder Wasser noch Lebensmittel. Danach stellte er den Lkw in der prallen Sonne am Grenzübergang Nickelsdorf ab und ging. Die Menschen, darunter zwei Kinder, konnten die Tür von innen nicht öffnen, es gab keine Fenster, kaum Frischluft, dazu Hitze, Sauerstoffmangel und Dehydrierung. Erst als einer der Insassen die Plane aufschnitt, kamen die Menschen ins Freie. Drei Personen mussten ins Spital.

Dreieinhalb Jahre Haft

Wenige Tage später versuchte der Mann laut Erkenntnis erneut nach Österreich einzureisen und verwendete dabei eine totalgefälschte Verlustanzeige aus Deutschland. Das Landesgericht verurteilte ihn später wegen Schlepperei und Urkundenfälschung zu dreieinhalb Jahren Haft. Eine Berufung blieb erfolglos.

Krimineller fürchtet Verfolgung

Vor dem Bundesverwaltungsgericht argumentierte der Mann, er sei als palästinensischer Flüchtling bei der UNRWA registriert gewesen und könne deren Schutz nicht mehr in Anspruch nehmen. Außerdem fürchte er in Syrien Verfolgung und eine existenzielle Notlage.

Gericht attestiert Palästinenser extreme Rücksichtslosigkeit

Das Gericht sah das anders. Die Schlepperei sei besonders schwerwiegend gewesen. Ausschlaggebend waren die hohe Zahl der Geschleppten, die Fahrt auf engstem Raum, die fehlende Versorgung und das Zurücklassen des überhitzten Lkw in der Sonne. Auch die posttraumatische Belastungsstörung des Mannes und seine Vorgeschichte als Kindersoldat änderten daran aus Sicht des Gerichts nichts Entscheidendes.

„Grundsätzlich reuig“

Zwar soll sich der Mann grundsätzlich reuig gezeigt und in der Haft eine Therapie und eine Lehre in der Anstaltsküche begonnen haben, außerdem wäre eine Arbeitszusage aus der Gastronomie vorgelegen. Doch das reichte dem Gericht nicht. Es verwies auf mehrere Straftaten in europäischen Staaten, den schnellen Rückfall nach der Haft in Ungarn und einen Vorfall während der Strafhaft: Der Mann kehrte von einem Haftausgang bei einer Bekannten nicht zurück. Während dieses Besuchs ging er kurz “Luft schnappen” und floh. Fünf Tage später fasste ihn die Polizei.

„Gefahr für die Allgemeinheit“

Der Mann hat aus Sicht des Gerichts ein „besonders schweres Verbrechen” begangen und stellt wegen seines Verhaltens weiter eine „Gefahr für die Gemeinschaft” dar. Deshalb bekommt er keinen Asylstatus. Auch subsidiärer Schutz wurde ihm wegen der rechtskräftigen Verurteilung nicht zuerkannt.

Gesetz verhindert Abschiebung

Trotzdem darf er nicht nach Syrien abgeschoben werden. Das Gericht verweist auf die Lage im Land: Die Sicherheitslage sei weiter volatil, eine nachhaltige Befriedung sei nicht erreicht. Dazu kommen zerstörte Infrastruktur, Kampfmittel, schlechte Versorgung mit Nahrung, Wasser und Gesundheitsleistungen sowie eine permanente humanitäre Krise.