Die Staatsanwaltschaft Korneuburg untersucht, ob im Zusammenhang mit dem Tod des 50-jährigen Häftlings Fehler passiert sind. Im Raum stehen der Verdacht der fahrlässigen Tötung sowie des Missbrauchs der Amtsgewalt.

Die Justiz prüft den gesamten Ablauf rund um den Tod des Mannes. Die Ermittlungen richten sich nicht nur gegen Bedienstete der Justizanstalt Josefstadt, sondern auch gegen weitere beteiligte Personen – darunter Justizwachebeamte anderer Haftanstalten sowie Mitarbeiter einer Klinik in Niederösterreich, berichtet der Kurier.

Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Zusammenbruch am Flughafen vor geplanter Auslieferung

Der irische Staatsbürger war im Februar 2025 in Salzburg festgenommen worden. Die britischen Behörden hatten seine Auslieferung wegen mehrerer Sexualdelikte beantragt.

Am 26. August 2025 sollte der Mann nach Großbritannien überstellt werden. Bereits vor der geplanten Abschiebung soll er mehrfach erklärt haben, dass er keinesfalls ausgeliefert werden wolle.

Am Flughafen Wien-Schwechat brach der 50-Jährige plötzlich zusammen. Ärzte stellten später eine schwere Medikamentenvergiftung fest. In seinem Körper wurden unter anderem Beruhigungsmittel, Methadon sowie Antidepressiva nachgewiesen.

Nach der Erstversorgung in einer niederösterreichischen Klinik blieb der Mann über Stunden nicht ansprechbar.

Als er später wieder zu sich kam, soll er laut Berichten unruhig und aggressiv gewesen sein. Obwohl zwischenzeitlich über eine Verlegung in ein Wiener Krankenhaus nachgedacht wurde, fiel schließlich die Entscheidung, den Häftling in die Justizanstalt Josefstadt zu bringen. Dort sollte ein weiterer Abschiebeversuch vorbereitet werden.

Nach bisherigen Erkenntnissen spielten dabei auch personelle Engpässe bei der Justizwache eine Rolle.

Drama bei der Einlieferung

Bereits der Transport in die Justizanstalt verlief schwierig.

Laut den Ermittlungsunterlagen musste der Mann im Rollstuhl bewegt werden. Er soll sich mehrfach geweigert haben aufzustehen und versucht haben, aus dem Rollstuhl zu rutschen. Auch während des Transports habe er sich auffällig verhalten.

In der Justizanstalt verschlechterte sich sein Zustand schließlich dramatisch. Nachdem der Häftling wiederholt zu Boden gefallen war, alarmierten Justizwachebeamte sofort einen Arzt und Sanitäter.

Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen konnte der Mann nicht mehr gerettet werden.

Das gerichtsmedizinische Gutachten kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Ursache des Todes war eine schwere Medikamentenvergiftung.

Hinweise auf Misshandlungen oder andere tödliche Gewalteinwirkungen fanden die Experten nicht.

Allerdings hält der Sachverständige fest, dass bereits während des Transports aus Salzburg deutliche Anzeichen einer Vergiftung bestanden haben könnten. Eine frühere ärztliche Behandlung, eine längere Überwachung im Krankenhaus oder eine psychiatrische Abklärung wären aus medizinischer Sicht sinnvoll gewesen.

Kritik an Kommunikation und Versorgung

Der Gutachter spricht von einer „nicht optimalen Versorgungskette“ sowie Problemen bei der Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden und Einrichtungen.

Ob der Tod des Häftlings durch andere Entscheidungen tatsächlich hätte verhindert werden können, lasse sich jedoch nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit beantworten.

Positiv bewertet wurde hingegen die medizinische Notfallversorgung in der Justizanstalt Josefstadt.

Das Justizministerium bestätigte, dass neben den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auch eine interne Untersuchung läuft. Man werde die Strafverfolgungsbehörden und die Volksanwaltschaft umfassend unterstützen.

Auch die Volksanwaltschaft hat bereits ein amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet.

Der Fall könnte damit weitreichende Konsequenzen für den österreichischen Strafvollzug haben – insbesondere vor dem Hintergrund der jüngst bekannt gewordenen strukturellen Mängel im Justizsystem.