Der brisante Hintergrund: In Österreich kann bereits ein einfacher „Like“ auf Social Media teuer werden – mehrere tausend Euro Strafe inklusive! Denn wer einen Beitrag „liked“ oder teilt, kann laut aktueller Rechtslage unter Umständen selbst haften.

„Gaspedal für den Algorithmus“

Jurist Robert Kerschbaumer, der unter anderem Publizist und Stiftungsgründer Sebastian Bohrn Mena sowie seine Frau vertritt, verteidigte die harte Linie. Sein Argument: „Ein ,Like, ist juristisch eine Beipflichtung.“ Der Anwalt sprach sogar vom „Gaspedal für den Algorithmus“, das beleidigende Inhalte weiterverbreite. Klenk hielt dagegen – und warnte vor einem gefährlichen Einschüchterungseffekt. „Ein Like ist per se keine Beleidigung“, sagte der Falter-Chef. Viele Menschen würden mit einem Like lediglich Zustimmung oder „Zur-Kenntnis-Nehmen“ ausdrücken.

Dabei auch brisant für die Diskutanten: Was in einem Kommentar steht, den man liked. Als Beispiel in der Diskussion wurde das Like einer Frau genannt, der bei einem Kommentar hinterlassen wurde, welcher HC Strache als Arsch bezeichnete. Klenk sprach sich gegen Strafen bei solchen Vergehen aus, da er fürchtete, dass sich dadurch Einzelpersonen nicht mehr zutrauen ihre Meinung öffentlich zu äußern. Für Kerschbaumer hingegen ist diese Art der Sprache unakzeptabel und das Beispiel falsch gewählt. Er sprach wörtlich von einem „Untersten Pöbel-Bodensatz“ und sah keine Rechtfertigung für das “Fäkalvokabular”. Er warf Klenk vor die “Müllpropaganda zu propagieren”. Die Argumente uferten so aus, dass sich die Moderatorin gezwungen sah mit “Lassen wir den Arsch jetzt mal bei Seite” zwischen den Beiden einzugreifen.

Persönlicher Streit mit Untergriffen

Dann wurde es noch persönlicher! Als Kerschbaumer meinte, Klenk komme ihm „wie die Sprechpuppe von Gerald Grosz“ vor, platzte dem Journalisten endgültig der Kragen. „Jetzt wird’s fad, komm mir vor wie bei Fellner LIVE“, schoss Klenk zurück – in Anspielung darauf, dass Bohrn Mena gemeinsam mit Grosz in der TV-Sendung regelmäßig auftritt und diskutiert.

„Blödsinn“

Kerschbaumer konterte kurze Zeit später gegenüber der Moderatorin knallhart: „Er (Klenk, Anm.) redet Blödsinn und weiß es.“ Zusätzlich empfahl der Jurist dem Journalisten, nicht nervös zu sein. Im Zentrum des Streits steht eine brisante Frage: Darf ein „Like“ im Netz tatsächlich bestraft werden? Laut Kerschbaumer ja – denn dadurch werde der ursprüngliche Täter unterstützt. Klenk fordert hingegen neue gesetzliche Regeln und kostenlose Schlichtungsverfahren statt ruinöser Klagen gegen „den kleinen Mann“. Zuletzt musste eine verurteilte Person 15.000 Euro berappen.

Pulverfass

Fest steht: Die Debatte über „Likes“ und Hass im Netz ist längst zu einem politischen und juristischen Pulverfass geworden, das viele Fragezeichen birgt – dafür ist in der TV-Konfrontation klar geworden: Klenk und Kerschbaumer „liken sich nicht“.