Bereits zu Beginn der Verhandlung sorgte der Angeklagte für Verwunderung. Auf die Frage nach Vorstrafen erklärte er, keine zu haben. Tatsächlich lagen dem Gericht jedoch frühere Verurteilungen vor – unter anderem in Portugal sowie eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung am Landesgericht Feldkirch.
Mit den Einträgen konfrontiert, erklärte der 26-Jährige, sich daran nicht erinnern zu können., berichtet die Krone.
Frau hatte Beziehung beendet
Nach den Feststellungen des Gerichts kannten sich der Angeklagte und die 57-Jährige bereits seit 2024. Aus einer Bekanntschaft entwickelte sich eine intime Beziehung, die die Frau später beendete, nachdem sie einen neuen Partner kennengelernt hatte.
Ende November soll der Mann dennoch erneut ihre Wohnung in Bludenz aufgesucht haben. Laut Anklage drängte er sich gegen ihren Willen in die Wohnung, überwältigte die Frau und vergewaltigte sie. Während des Übergriffs gelang es der Frau laut Gericht mehrfach, sich zu befreien. Erst als sie ihr Mobiltelefon erreichte und ankündigte, die Polizei zu verständigen, verließ der Mann die Wohnung.
Gericht schenkte Aussage des Opfers Glauben
Vor Gericht bestritt der Angeklagte den Vorwurf und behauptete, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen. Im Verlauf seiner Aussage geriet er jedoch mehrfach in Widersprüche.
Nach rund einstündiger Beratung sprach das Schöffengericht den 26-Jährigen wegen Vergewaltigung und Hausfriedensbruchs schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Zusätzlich sprach das Gericht der 57-jährigen Frau ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zu. Über weitergehende zivilrechtliche Ansprüche muss gegebenenfalls in einem gesonderten Verfahren entschieden werden.
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung stehen dem Verurteilten die vorgesehenen Rechtsmittel offen.

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